Bodendenkmale

Salisberg Münzschatz
Münzschatz Salisberg

Im Gegensatz zu andere Denkmälergattungen befinden sich die archäologischen und paläontologischen Hinterlassenschaften verborgen unter der Erde. Im Zuge von Baumaßnahmen treten immer wieder Funde zutage, die von Archäologen fachkundig dokumentiert und geborgen werden.

So konnten beispielsweise im Neubaugebiet östlich von Mittelbuchen römische Kastelle dokumentiert und Funde geborgen werden. Im Bereich der Altstadt Hanaus wurden die Reste der mittelalterliche Stadtmauer und ein Notfriedhof aus dem Dreißigjährigen Krieg von Archäologen geborgen werden.
Römisches Bad in Kesselstadt
Römisches Bad in Kesselstadt
Im Zuge von solchen Maßnahmen wurden bereits mehrere Fundstellen von historischem Wert im Bereich der städtischen Grenzen Hanaus kartiert. Bearbeitete Funde werden in Schloss Steinheim - Museum für Vor- und Frühgeschichte (www.museen-hanau.de) ausgestellt.

Ein sichtbares Zeugnis noch vor Ort ist das römische Bad im Areal des Friedhofes von Hanau-Kesselstadt.

Nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetzt ist ein Bodendenkmal ein Kulturdenkmal.
Es handelt sich dabei um eine Sache, die Zeugnis, Überrest oder Spur menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Lebens ist und zudem aus einer Epoche oder Kultur stammt, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnis ist.

Reste Stadtmauer
Reste Stadtmauer
Der Schutz archäologischer und paläontologischer Befunde soll in der Regel durch Nachforschungsgenehmigungen sichergestellt werden. Erlaubnispflichtig ist also schon das gezielte Suchen nach Bodendenkmälern. Entsprechende Genehmigungen stellt das Landesamt für Denkmalpflege Hessen aus.

Beim zufälligen Fund eines Bodendenkmales (Knochen, Keramik, Holzfunde, Steinsetzungen, Erdverfärbungen etc.) müssen Entdecker, Eigentümer des Grundstückes oder Leiter der Arbeiten unverzüglich den Fund der Denkmalschutzbehörde melden.

E-mail Kontakt: Unteredenkmalschutzbehörde E-mail Kontakt: Archaeologie Wiesbaden

Fundstelle
Fundstelle

Fund und Fundstelle sind dann bis zu einer Woche lang unverändert zu erhalten. Das Landesamt ist berechtigt den Fund zu bergen, auszuwerten und zur wissenschaftlichen Bearbeitung vorübergehend in Besitzt zu nehmen. Diese Regel berührt die Eigentumsfrage nicht.
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