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Verunreinigungen von öffentlichen Straßen, Anlagen und Einrichtungen

Für die Aufnahme von Abfällen, die während der Benutzung von öffentlichen Straßen, Wegen, Grünanlagen und Plätzen anfallen, stellt die Stadt Hanau Behälter auf. Die Besitzer dieser Abfälle sind verpflichtet, diese Behälter zu benutzen. Dies gilt insbesondere für Hundekot, Speiseabfälle, Papiertaschentücher, Zigarettenkippen, usw...


Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße von mindestens 5,-- € bis höchstens 1.000,-- € geahndet werden.

©2008 Stadt Hanau  Ordnungsamt - Allgemeines Ordnungsrecht / Gewerbe Stand: 15.05.2008 18:31    Zurück Zum Seitenanfang