Kinder- und Jugendschutz

Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten? An wen sollte ich mich wenden? Was sollte ich sonst noch wissen?

Leistungsbeschreibung

Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.

Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie z. B. durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, darüber hinaus auch durch den Missbrauch von Medikamenten, Essstörungen, andere Suchtmittel, Jugendkulturen.
Kinder und Jugendliche sind auch von Gewalt in jeglicher Form bedroht oder betroffen, vor denen sie es zu schützen gilt.
Auf Grund der technischen Entwicklung drohen auch Gefährdungen aus dem Bereich der Medien u. a. durch Internet, Computer und Musik.

Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?

SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz

Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)

Öffnungszeiten

Allgemeine Bürozeiten und nach Absprache.

Einzel- und Gruppenberatung in Fragen zum Kinder- und Jugendschutz.
Unterstützung bei Projekten rund um den Kinder- und Jugendschutz.

An wen sollte ich mich wenden?

An die örtlichen Jugendämter.

Welche Behörde bzw. Institution ist zuständig?

Fachbereich Jugend, Familie und Senioren Kinder- und Jugendbüro

Was sollte ich sonst noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei " Der FamilienAtlas"

Aufgrund langjähriger Forderungen der Fachbasis nach Änderungen im Bereich des Jugendschutzes tritt zum 1.4.2003 das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Kraft, das nicht nur das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JöSchG), sondern auch das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjS) ersetzt.

Das JöSchG wurde ebenso wie das GjS 1985 neu gefasst und blieb, von einigen kleineren Änderungen abgesehen, bis heute bestehen.

Inzwischen hat sich die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen verändert, auch sind technische Neuerungen hinzugetreten, die neue Gefährdungen für sie enthalten, denen sich der Gesetzgeber anpassen muss.

Nicht in allen Punkten wurden im neuen JuSchG die Änderungsvorschläge aufgegriffen. Im Bereich der Medien wurde der Jugendschutz verstärkt, bezüglich der Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen wurden jedoch kaum Änderungen vorgenommen.

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 Abs.1 SGB VIII). Deshalb setzt auch der Jugendschutz in erster Linie auf die Stärkung der Kompetenz von Kindern und Jugendlichen, kritisch mit Angeboten und möglichen Gefährdungen umzugehen. Allerdings gehört hierzu auch, belastende Einflüsse aus dem Erziehungsprozess fern zu halten, soweit dies erforderlich ist.

Das Jugendschutzgesetz beschreibt Aktivitäten, die Kinder und Jugendliche vornehmlich in ihrer Freizeit betreiben und die potentielle Gefährdungen mit sich bringen. Es ermöglicht bußgeldbewehrte Sanktionen gegenüber Gewerbetreibenden und Veranstaltern, die ihre wirtschaftlichen Interessen über den Schutz von Kindern und Jugendlichen stellen. Für Eltern, Lehrer, Erzieher und andere pädagogisch Verantwortliche setzt es einen normativen Rahmen zur Orientierung und Unterstützung ihres pädagogischen Handelns.

Des Weiteren regelt es den Jugendmedienschutz sowie die Voraussetzungen und das Verfahren zur Indizierung von jugendgefährdenden Medieninhalten; ebenso enthält es Vorschriften bezüglich der Wirkungen einer erfolgten Indizierung.
  Download des Jugendschutzgesetzes Dateigröße
Dateisymbol Jugendschutzgesetz 61.1kb

Weitere Informationen stehen Ihnen über die obenstehenden Links der Bundesministerien zur Verfügung:

Hierzu zählen der Gesetzestext in
  • deutscher Sprache
  • englischer Sprache
  • französischer Sprache
  • russischer Sprache
  • spanischer Sprache
  • türkischer Sprache

sowie
  • Eltern-Info Jugendschutz

Ansprechpartnerinnen / Ansprechpartner:

Frau Schneider, Andrea
Zimmer 2.62
Sandeldamm 19
63450 Hanau
Tel: 0 6181/18006-38
Fax: 06181/18006-70
E-Mail: Andrea.Schneider@hanau.de

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