Nordmainische S-Bahn

Planungsabschnitt III (Hanau)

Nordmainischesbahnverlauf

Projektüberblick Nordmainische S-Bahn


Nordmainische S-Bahn
Im Jahr 2014 wurde auf Antrag der DB Netz AG das Planfeststellungsverfahren für den Bau der Nordmainischen S-Bahn bei dem Eisenbahn-Bundesamt eingeleitet. Durch den 4-spurigen Ausbau der Bahnstrecke zwischen Frankfurt und Hanau soll der Bahnverkehr ermöglicht und ein Mischverkehr, der mit dem Taktplan nicht vereinbar ist, vermieden werden.

Das Verfahren teilt sich in drei Abschnitte: Frankfurt, Maintal,Hanau.

Die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Hanau haben 2014 ausgelegen. Die Stadt Hanau hatte damals Eiwendungen erhoben, die sich insbesondere auf Lärm, Lärmschutzwand, Denkmalschutz, Planungsrecht bezogen. Es fanden zwischen DB Netz AG und Stadt Hanau zahlreiche Facharbeitskreise statt, in denen die Belange der Stadt Hanau besprochen, geprüft und abgestimmt wurden, mit dem Ziel die Planunterlagen so anzupassen, dass den Einwendungen der Stadt Rechnung getragen wird.

Die geänderten Planunterlagen wurden in dem Zeitraum vom 24.06.-23.07.2021 öffentlich ausgelegt. Bis zum 20.09.2021 können Einwendungen und Stellungnahmen zu den geänderten Planunterlagen beim Regierungspräsidium Darmstadt eingelegt werden.
Nach Prüfung der geänderten Planunterlagen wurde festgestellt, dass Ergebnisse aus den Facharbeitsgesprächen in die geänderten Planunterlagen eingeflossen sind, dass es aber dennoch Änderungen gibt. Der Magistrat hat am 13.09.2021 die Einwendungen und Stellungnahmen der Stadt beschlossen. Es wird ein erneuter Erörterungstermin stattfinden, voraussichtlich 2022.
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Visualisierung der Lärmschutzwände

Ein wichtiges Ziel der Stadt Hanau ist es, die Lärmschutzwände möglichst verträglich in das Stadtbild zu integrieren. Hierzu hat das Designbüro unit-design aus Frankfurt gemeinsam mit dem Architekturbüro „Netzwerkarchitekten“ aus Offenbach im Auftrag der Stadt Hanau eine städtebauliche Analyse durchgeführt und ein Gestaltungskonzept zur optischen Aufwertung bzw. zur stadtraumverträglichen Ausführung der geplanten Lärmschutzwände aufgestellt. Die Studie wurde im Struktur-und Umweltausschuss am 07.09.2021 präsentiert. Am 08.09.2020 wurde im Rathaus Hanau eine Grundsatzvereinbarung zur Gestaltung der Lärmschutzanlagen zwischen der Deutschen Bahn und der Stadt Hanau unterzeichnet. Damit soll sichergestellt werden, dass aktive Schallschutzmaßnahmen, über die üblichen DB-Standard-Aluminium-Lochblechwände hinaus, z.B. Vorbauten, Begrünungen und andere Materialien, wie Beton oder Gabionen, zum Einsatz kommen können.
Die Art der Lärmschutzwände (höhenreduziert, transparent) haben Auswirkungen auf den Schallschutz und Schutzfälle, so dass es einer erneuten Schallschutzuntersuchung bedarf.
Die weiteren Einwendungen beziehen sich insbesondere auf folgende Themen:
 
  • Beachtung der geänderten städtebaulichen Entwicklung
  • Baulärm
  • Erschütterungen
  • Geh-und Radwege dürfen nicht in ihrer Breite beschränkt werden- Durchfahrtshöhen- und breiten müssen so angepasst werden, dass Verkehrsbetriebe und Rettungskräfte die Straßen passieren können.
  • Eine Einschränkung der Nutzung des Friedhofes Kesselstadt durch die Verschiebung einer Zaunanlage wird nicht akzeptiert, die Planung muss angepasst werden, die jetzige Planung stellt einen Eingriff in das Eigentum der Stadt Hanau dar.
  • Nachbesserungen des Brandschutzkonzeptes. Es muss sichergestellt sein, dass Rettungskräfte ohne zeitlichen Verzug Zugang zu den Gleisanlagen haben.
  • Beim Artenschutz muss eine Neubewertung des Lebensraums der Biber und Eidechsen erfolgen muss.
  • Denkmalschutzbelange sind zu wahren
Alle Anlagen, Schreiben, Gutachten, Präsentationen - zur Einsicht:
Weitere langfristige, überregionale Projekte zur Lärmminderung:
Die Stadt Hanau beabsichtigt die Erstellung eines Verkehrsentwicklungsplans, um die Rah-menbedingungen der Entwicklung eines zukunftsfähigen Verkehrs aktiv gestalten zu kön-nen. Noch stärker als bisher soll der Bereich Verkehr in den Kontext der verschiedenen weiteren Bereiche (Regional- und Stadtplanung, städtebauliche Entwicklung, Klima und Umwelt, Energieplanung und -versorgung etc.) verzahnt und integriert werden.

Eine besondere Rolle spielen dabei die Verkehrsplanungen und die verkehrsträgerüber-greifenden Planungen. Diese schaffen die Voraussetzungen dafür, dass das Gesamtver-kehrssystem entsprechend den Zielen der Stadt- und Verkehrsentwicklungsplanung ausge-bildet werden kann. Das Zusammenspiel aller Komponenten des Verkehrssystems (Rad- und Fußverkehr, ÖPNV, motorisierter Individualverkehr (MIV), Urbane Logistik/Wirtschafts-verkehr) soll langfristig so optimiert werden, dass jeder Verkehrsträger seine spezifischen Stärken effektiv und effizient einsetzen kann.
Darüber hinaus gilt es, den dauerhaften Einklang zwischen langfristigen strategischen Pla-nungen und kurz- bzw. mittelfristigen Maßnahmen zur Lösung akuter Problemstellungen herzustellen. Vor diesen und weiteren Hintergründen wird die Stadt Hanau in 2020 mit der Erstellungsphase eines neuen „Mobilitätsleitbildes Hanau“ als erster Baustein des Verkehrs-entwicklungsplans Hanau beginnen. Dieser Baustein beinhaltet die Definition der Me-gatrends für Hanau, Prüfung der Stärken und Schwächen der städtischen Verkehrsträger unter Beachtung der Megatrends, die Ableitung von Projektionsszenarien, die bezüglich ihrer Wechselwirkung bewertet werden und die Empfehlung eines Mobilitätsleitbildes.
Mit dem im ersten Baustein entwickelten Mobilitätsleitbild werden im zweiten Baustein des Verkehrsentwicklungsplans Hanau die Themenfelder Radverkehr, Fußverkehr, ÖPNV, motorisierter Individualverkehr, Parkraumbewirtschaftung, Urbane Logistik, Multimodale Mobilität bearbeitet und zukunftsfähigen Lösungen zugeführt.-
Hanau ist eine von fünf Pilotkommunen des Landes Hessen, in denen 2017 ein Nahmobili-täts-Check (Stadtteil Großauheim) durchgeführt wurde. Der Nahmobilitäts-Check hat zum Ziel, durch gute Bedingungen für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrer und Radfah-rerinnen sowie durch einen guten ÖPNV die Lebensqualität und Attraktivität der Stadt- und Ortskerne zu steigern und somit neben einer Erhöhung der Verkehrssicherheit die Lärm- und Schadstoffbelastung zu vermindern. Aufgeführt werden die Handlungsansätze in der Dokumentation „Nahmobilitäts-Check Hes-sen – Handlungsansätze zur Förderung der Nahmobilität in Hanau-Großauheim“:
Die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden priorisiert und werden sukzessive umgesetzt. Der Prozess wird in weiteren Stadtteilen fortgesetzt.
Hanau ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen und hat sich zur Förde-rung der Nahmobilität verpflichtet.
Konzept.
Es sind beim Planprozess zum Pioneer Park besondere Angebote zur Mobilität vorgesehen. Die Zielsetzung ist, Maßnahmen und Instrumente im Sinne einer nachhaltigen Mobilität in einer Gesamtstrategie zusammenzuführen. Aspekte sind z.B. die Anbindung an den ÖPNV, die Fuß- und Radverkehrsführung, zusätzliche Angebote wie Car- oder Bike-Sharing (E-Mo-bility).

Betrachtung einzelner Lärmkonflikte:
Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Lärmkennziffer (LKZ), sowie die Unter-suchung der Lärmkonflikte aus der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung ergab die in der folgenden Tabelle betrachteten Straßenabschnitte: Lärmaktionsplan