Haushalt

Der Haushaltsplan ist das zentrale Planungsinstrument und bildet die Grundlage für die Finanz- und Haushaltswirtschaft der Stadt. Er beinhaltet die dem Haushaltsjahr wirtschaftlich zuzuordnenden Erträge und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen. Die Haushaltssatzung und der Haushaltplan werden von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und anschließend öffentlich ausgelegt.
Mit Feststellung der Haushaltssatzung erlangt der Haushaltsplan Bindungswirkung für die Haushaltswirtschaft der Stadt. Die Haushaltssatzung entfaltet ihre Wirkung grundsätzlich nur nach innen, d.h. sie bindet ausschließlich die Verwaltung. Außenwirkung entfaltet die Haushaltssatzung lediglich hinsichtlich der vorzunehmenden Festsetzung der Steuerhebesätze.