Erschütterungen

Was sind Erschütterungen?
 
Erschütterungen sind Schwingungen von festen Körpern, die sich auf Gebäude und Menschen übertragen können.
Sie können: 
  • als störend empfunden werden,
  • gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen und
  • Schäden an Gebäuden oder anderen Sachgütern hervorrufen.
 
Typische Ursachen
 
Erschütterungen entstehen vor allem durch: 
  • industrielle und gewerbliche Anlagen (z. B. Pressen, Hämmer, Sägewerke),
  • Baustellen (z. B. Rammen, Bohren, Sprengen, Verdichtungsarbeiten),
  • Straßenverkehr, der ebenfalls einen erheblichen Anteil haben kann.
Erschütterung Immissionsschutz
Prüfung und Bewertung
 
Für die Bewertung von Erschütterungen gelten bundesweit anerkannte Regeln.
Die maßgebliche Grundlage ist die DIN 4150 „Erschütterungen im Bauwesen“.
Sie enthält: 
  • Richtwerte zum Schutz von Menschen in Gebäuden und
  • Vorgaben zur Vermeidung von Gebäudeschäden
Zuständigkeiten
 
Je nach Ursache sind unterschiedliche Stellen zuständig:
 
Anlagen (industriell, gewerblich, privat)
→ Immissionsschutzbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte
 
Anlagen mit kommunaler Beteiligung
→ Thüringer Landesverwaltungsamt, Umweltüberwachung
 
Straßenverkehr 
  • Autobahnen Autobahndirektion
  • Bundesstraßen Straßenbauamt
  • sonstige StraßenLandkreise bzw. Kommunen
 
Schienenverkehr 
  • Anlagen der Deutschen Bahn Deutsche Bahn AG, Bahn-Umwelt-Zentrum
  • andere Schienenwege regionale Verkehrsbetriebe
 
In den Aufgabenbereich der Unteren Immissionsschutzbehörde fallen insbesondere industrielle, gewerbliche und private Anlagen, von denen Erschütterungen ausgehen.