Heizöltanks

Was ist zu beachten?
Heizöltanks sind in vielen Haushalten im Einsatz. Sie bergen jedoch ein Risiko: Bereits kleine Leckagen oder Defekte können Boden und Grundwasser schwer belasten. Deshalb schreibt die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) regelmäßige Prüfungen vor.
 
Wer muss prüfen lassen?
Grundsätzlich gilt: Jeder Heizöltank mit mehr als 1.000 Litern Fassungsvermögen muss von einer anerkannten Sachverständigenstelle kontrolliert werden.
 
Prüffristen im Überblick:
Oberirdische Tanks (z. B. Kellertanks, Batterietanks)
  • Ab 1.000 bis 10.000 Liter: einmalige Prüfung (vor Inbetriebnahme oder nach Änderungen).
  • Über 10.000 Liter: zusätzlich alle 5 Jahre.
  • In Trinkwasserschutz- oder Überschwemmungsgebieten: alle 5 Jahre, bei Neuerrichtung sofort.
Unterirdische Tanks (z. B. Erdtanks)
  • Außerhalb von Schutzgebieten: vor Inbetriebnahme + alle 5 Jahre.
  • In Trinkwasserschutzgebieten: vor Inbetriebnahme + alle 2,5 Jahre.
  • In Überschwemmungsgebieten: vor Inbetriebnahme + alle 5 Jahre.
Ob Ihr Tank im Trinkwasserschutz- oder im Überschwemmungsgebiet liegt, können Sie im Geoportal Hessen nachschauen.

Wo bekomme ich Hilfe?
Eine Liste anerkannter Sachverständigenstellen kann bei der unteren Wasserbehörde der Stadt Hanau angefordert werden.
 
Tipp:
Auch wenn kleinere Tanks (unter 1.000 Liter) nicht prüfpflichtig sind, lohnt sich eine freiwillige Kontrolle. So lassen sich Schäden frühzeitig erkennen und hohe Sanierungskosten vermeiden.