Lichtbelästigung

Wann wird Licht zum Problem?
 
Lichtimmissionen entstehen, wenn Licht von einer Quelle ausgeht und die Umgebung erheblich beeinträchtigt. Das kann zum Beispiel durch: 
  • starke Aufhellung von Wohnräumen oder
  • Blendung passieren.
Liegt ein Hinweis auf eine mögliche Belastung vor, können Sie sich an die Untere Immissionsschutzbehörde wenden. Ein mehrtägig geführtes Protokoll ist in solchen Fällen hilfreich und sollte, wenn möglich, mit eingereicht werden.
Ein Protokoll zum Ausfüllen finden Sie hier.
Licht Immissionsschutz Bewertungneu
Prüfung durch die Behörde
 
Auf Grundlage dieses Protokolls prüft die Untere Immissionsschutzbehörde, ob die zulässigen Lichtwerte am jeweiligen Standort überschritten werden.
 
Die Prüfung erfolgt: 
  • durch kostenfreie Messungen und
  • mit Unterstützung des Regierungspräsidiums.
Maßgeblich sind dabei die bundesweit geltenden Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen.
 
Maßnahmen bei festgestellter Lichtbelastung
 
Wird eine unzulässige Beeinträchtigung festgestellt, kann die Behörde per Bescheid anordnen, dass ein ordnungsgemäßer Zustand wiederhergestellt wird, zum Beispiel durch technische Anpassungen oder Abschirmungen.
 
Die dabei entstehenden Kosten trägt der Verursacher der Lichtimmissionen.