Ausländerbeirat

Gruppenbild Auslaenderbeirat2022 Foto Medienzentrum Gottschalck

Von links nach rechts sind darauf: Ajdin Talic (Vorsitzender), Ilhami Aydin, Melissa Kaynak, Gülhan Bilici, Albert Korotkin, Nevzat Bölge, Eyyüp Ugur, Ümit Köse, Izzet Koc

Die Ausländerbeiräte in Hessen sind in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) unter den §§ 84-88 und als freiwillige Gremien auch in der Hessischen Landkreisordnung (HKO) unter §§ 4b verankert. Haben Sie Fragen oder Anregungen? Dann wenden Sie sich gerne an das Büro oder an die Geschäftsstelle.
Die Sitzungen des Ausländerbeirates sind öffentlich.
Sie sind herzlich eingeladen!
Die Tagesordnung, Sitzungstermine und alle Teilnehmer  finden Sie hier:
Alle Sitzungstermine
Alle Teilnehmer
Der Ausländerbeirat vertritt die Interessen der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger gegenüber dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung. Er setzt sich für die Wahrung und Verbesserung der Lebenssituation von Migranten ein. Der Ausländerbeirat unterstützt und berät die kommunalen Gremien in allen Fragen, die die Belange der ausländischen Bevölkerung betreffen.
Neben der Öffentlichkeitsarbeit und der Zusammenarbeit mit politischen Organisationen und Fachgremien, engagiert sich der Ausländerbeirat überregional (Landesausländerbeirat - Herzlich Willkommen auf agah-hessen.de - Landesausländerbeirat ).
Die Wahl ist allgemein, frei, gleich, geheim und direkt. Die Ausländerbeiräte werden von der ausländischen Bevölkerung direkt und demokratisch gewählt. Die rechtlichen Grundlagen für die Wahl des Ausländerbeirates sind die Hessische Gemeindeordnung, das Kommunalwahlgesetz und die Hauptsatzung.  In Gemeinden mit mehr als 1000 gemeldeten ausländischen Einwohnern ist ein Ausländerbeirat einzurichten. Alternativ kann eine Kommission zur Integration der ausländischen Einwohner gebildet werden.
Die maßgebliche Zahl der Mitglieder des Ausländerbeirates wird in der Hauptsatzung bestimmt und ist in Hanau auf 15 Mitglieder festgelegt.
Daher können die Wählerinnen und Wähler bis zu 15 Stimmen vergeben. Grundsätzlich gilt:
An der Wahl zum Ausländerbeirat dürfen teilnehmen
- jeder der nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, somit auch Staatenlose und nichtdeutsche Unionsbürger. Sie müssen seit mindesten sechs Wochen ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben und - am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein.
Die Wahlzeit des Ausländerbeirates ist in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) geregelt und beträgt fünf Jahre. Die letzte Wahl des Ausländerbeirates in Hanau fand am 14.03.2021 erstmals gemeinsam mit den allgemeinen Kommunalwahlen statt.
Die Beteiligung an den Wahlen zu den Ausländerbeiräten ist im Vergleich zur Vorwahl signifikant gestiegen. Gingen 2015 nur 6% an die Urne, so beteiligten sich 2021 10,5% der Wahlberechtigten.
Die nächste Wahl findet im Frühjahr 2026 statt.
 
Auf Landesebene schließen sich die Ausländerbeiräte in der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen (agah) zusammen. Die agah ist auch Dienstleistungserbringer für die Ausländerbeiräte. Sie soll die kommunalen Ausländerbeiräte bei ihrer Arbeit unterstützen.
Das Büro des Ausländerbeirates (Auslaenderbeirat@hanau.de), angesiedelt im Amt für Sozialen Zusammenhalt und Sport, kümmert sich um alle inhaltlichen Arbeiten des Ausländerbeirates. Hier werden Veranstaltungen organisiert, Publikationen erstellt, die Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt und der Kontakt zu Vereinen gepflegt.
Die Geschäftsstelle des Ausländerbeirates (Tel. 06181-295-318, sonja.essich-egi@hanau.de) im Büro kommunaler Gremien ist verantwortlich für den Sitzungsdienst, also die Vorbereitung der Sitzungen des Ausländerbeirates und die Beschlussverfolgung.