Adhoc Meldung!

18.04.2024

Eingeschränkte Erreichbarkeit in der Stadtverwaltung am 19. April

keine Müllabfuhr, Bürgerservicestelle und Kulturforum geschlossen

Europawahl am 09.06.2024

Logo Wahlen
Wahlhelferinnen & Wahlhelfer
Haben Sie Interesse als Wahlhelferin oder Wahlhelfer am Wahltag mitzuwirken?

Alle Informationen zum Ehrenamt (u. a. zur Vergütung) sowie ein entsprechendes Bewerbungsformular sind hier abrufbar.
 
Briefwahl & Wahlscheine
Die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl ist im Zeitraum vom 29.04.2024 bis 07.06.2024, 18:00 Uhr wie folgt möglich:

Vor Ort:
Die Briefwahlunterlagen können im Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau persönlich beantragt und abgeholt werden. Hier besteht zudem die Möglichkeit, die Stimmen direkt vor Ort abzugeben.

       Öffnungszeiten Briefwahlbüro Rathaus:
 
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
 
  • Am 18.05., 25.05. und 01.06.2024 auch samstags von 09:00-12:00 Uhr
  • Am Freitag, 07.06.2024 bis 18:00 Uhr (gesetzliche Frist)

Per Online-Formular:
Zum Online-Formular gelangen Sie über diesen Link.

Per E-Mail:
Beantragen Sie Briefwahlunterlagen auch ganz einfach per E-Mail (wahlbuero@hanau.de).

Hierbei ist zu beachten, dass Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift zwingend angeben werden müssen!

Schriftlich:
Einen entsprechendes Antragsformular ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Alternativ kann der Antrag schriftlich unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift erfolgen.

Hinweis:
Der Antrag auf Aushändigung der Briefwahlunterlagen sollte möglichst frühzeitig gestellt werden. Dabei sind die Postlaufzeiten zu beachten!
 
Häufig gestellte Fragen - FAQ
Die Wahl findet in Deutschland am Sonntag, 09.06.2024 statt. Die Wahllokale öffnen um 08:00 Uhr und schließen um 18:00 Uhr.

Vorher (ab dem 29.04.2024) ist bereits eine Teilnahme per Briefwahl möglich.
 
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.
(§§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 EuWG)

Hinweis:
Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.
 
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.

In jedem Mitgliedstaat werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlsystem auf der Grundlage von Listen oder von übertragbaren Einzelstimmen gewählt. Die Mitgliedstaaten können Vorzugsstimmen auf der Grundlage von Listen nach den von Ihnen festgelegten Modalitäten zulassen.

In Deutschland erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden.
Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments.

Nähere Informationen zum Wahlsystem erhalten Sie hier.
 
Nach Hanau Zuziehende:
Wahlberechtigte, die sich bis einschließlich 28.04.2024 bei der Meldebehörde für eine Hauptwohnung in Hanau angemeldet haben, werden von Amts wegen in das Hanauer Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis spätestens 19.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung.

Wahlberechtigte, die sich im Zeitraum 28.04. bis 19.05.2024 in Hanau für eine Hauptwohnung anmelden, werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Die Antragsfrist endet am 19.05.2024.

Wahlberechtigte, die sich nach dem 19.05.2024 in Hanau mit Hauptwohnung anmelden, bleiben in Zuzugsgemeinde im Wählerverzeichnis eingetragen und können dort per Briefwahl an der Wahl teilnehmen.

Wahlberechtigte, die sich bis 19.05.2024 rückwirkend vor dem 28.04.2024 anmelden, können und müssen während der Einsichtsfrist des Wählerverzeichnisses (20. - 24.05.2024) beim Wahlbüro in Hanau Einspruch gegen dieses einlegen, um die Teilnahme an der Wahl zu sichern.

Von Hanau Wegziehende:
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde innerhalb des Bundesgebiets verlegen, bleiben im Wählerverzeichnis in Hanau eingetragen. Personen, die vor dem 19.05.2024 den Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen, können auf Antrag bei der Zuzugsgemeinde in das Wählerverzeichnis der neuen Gemeinde eingetragen werden; im Wählerverzeichnis Hanau werden sie in diesem Fall gestrichen. Die Antragsfrist endet am 19.05.2024.

Innerhalb Hanau Umziehende:
Wahlberechtigte, die nach Aufstellung des Wählerverzeichnisses am 28.04.2024 in Hanau umziehen, bleiben im Wählerverzeichnis des bisherigen Wahlbezirks eingetragen. Sie müssen in dem für ihre alte Hauptwohnung zuständigen Wahlbezirk wählen oder beim Wahlbüro der Stadt Hanau einen Wahlschein und die Unterlagen für die Briefwahl beantragen (siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die Antragsfrist endet am 07.06.2024, 18:00 Uhr).

Infoschreiben zum Download
 
Bei dem Versand von Briefwahlunterlagen sind zunächst die Postlaufzeiten zu beachten. Hierbei kann es vorkommen, dass z.B. die Unterlagen für Ehepaare trotz gleichzeitiger Beantragung an unterschiedlichen Tagen eintreffen.

Sind die Briefwahlunterlagen nich zugegangen, kontaktieren Sie bitte unbedingt das Wahlbüro.

Versichert ein Wahlberechtigter bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, glaubhaft, dass ihm die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, können ihm  neue Unterlagen ausgestellt werden.

ACHTUNG:
Sind Briefwahlunterlagen nicht zugegangen, können Sie nicht automatisch an der Wahl im Wahllokal teilnehmen!!!!


 
Wahlbriefe, die dem Wahlamt am Wahltag nicht bis 18:00 Uhr vorliegen, können bei der Ergebnisermittlung nicht berücksichtigt werden. Das Risiko, dass der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingeht, trägt ausschließlich die Wählerin oder der Wähler.

Alle, die für die Abgabe der Briefwahlunterlagen den Postweg benutzen, sollten dringend die Postlaufzeiten beachten!
Wahlbezirk und Wahllokal sind auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt, die Einteilung ist aber auch unter nachfolgendem Link abrufbar:

Wahlbezirke & Wahllokale

Alternativ besteht vor dem Wahltag die Möglichkeit, an der Wahl per Briefwahl teilzunehmen.
Spätestens bis zum 19.05.2024 erhält jeder Wahlberechtigte seine Wahlbenachrichtigung.

Sollten Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, kontaktieren Sie bitte bis spätestens 24.05.2024 das Wahlbüro.
Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren hat und im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann im Wahllokal an der Wahl teilnehmen. Er muss einen Ausweis oder Pass mitbringen, damit er sich identifizieren kann.
Mit der repräsentativen Wahlstatistik lässt sich das Wahlverhalten, und zwar die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe analysieren. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Informationen, in welchem Umfang sich die Wahlberechtigten nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen an der Wahl beteiligt und wie die Wählerinnen und Wähler gestimmt haben. Zudem gibt sie Auskunft, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden.

In Hanau wird zur Europawahl in folgenden allgemeinen Wahlbezirken eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt:
 
  • 104 - Pestalozzischule, Turnhalle
  • 701 - Kulturhalle Steinheim
  • 707 - Geschwister-Scholl-Schule (Neubau), Mensa
  • 903 - Lindenauschule, Schulgebäude F

Nährere Informationen zur repr. Wahlstatistik