Kommunal- & OB-Wahl am 15.03.2026

Titelbild Aktuelle Wahl
Am 15. März 2026 finden in der Stadt Hanau die Kommunalwahlen sowie die Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters statt.

Eine eventuelle Oberbürgermeisterstichwahl wurde für den 29. März 2026 terminiert.

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Wahl.
Übersicht der zugelassenen Wahlvorschläge

Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Hanau hat in seiner Sitzung am 16. Januar 2026 über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden.

Eine Übersicht der zugelassenen Wahlvorschläge sowie die Namen der jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie hier:

Häufig gestellte Fragen - FAQ
Am 15. März 2026 werden in Hanau folgende Wahlen durchgeführt:
 
  • Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters
  • Wahl der Stadtverordnetenversammlung
  • Wahlen der acht Hanauer Ortsbeiräte
  • Wahl des Ausländerbeirates
Erhält keiner der Kandidatinnen und Kandidaten bei der Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters die erforderliche Mehrheit, findet am 29. März 2026 eine Stichwahl statt.

 
Die Wahllokale öffnen am Wahltag um 08:00 Uhr und schließen um 18:00 Uhr.

Vorher ist bereits eine Teilnahme per Briefwahl möglich.
 
Kommunal- und Oberbürgermeisterwahl:

1. Alter & Staatsangehörigkeit
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Staatsbürger eines anderen EU-Mitgliedsstaats sind.

2. Wohnsitzdauer
Sie müssen seit mindestens sechs Wochen ihren Wohnsitz oder ihren dauernden Aufenthalt
  • für die Oberbürgermeisterwahl und die Wahl der Stadtverordnetenversammlung in der Stadt Hanau bzw.
  • für die Ortsbeiratswahlen im jeweiligen Ortsbezirk haben.
Bei Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.

3. Kein Ausschluss durch Gericht
Sie dürfen nicht aufgrund eines zivil‐ oder strafrechtlichen Urteils vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.


Ausländerbeiratswahl:
Wahlberechtigt sind die ausländischen Einwohner, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt haben. Bei Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz. Hierzu zählen auch staatenlose Personen und nichtdeutsche Unionsbürger.
 
Das Wahlverfahren für die Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters unterscheidet sich gegenüber dem Wahlverfahren der Kommunalwahlen:

Oberbürgermeisterwahl:
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.

Kommunalwahlen:
Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu vergeben sind. In Hanau können am 15. März 2026 somit folgende Stimmen vergeben werden:
 
Wahl der Stadtverordnetenversammlung 59 Stimmen
Wahl des Ortsbeirates 1 Großauheim/Wolfgang 19 Stimmen
Wahl des Ortsbeirates 2 Steinheim 15 Stimmen
Wahl des Ortsbeirates 3 Klein-Auheim 9 Stimmen
Wahl des Ortsbeirates 4 Mittelbuchen 9 Stimmen
Wahl des Ortsbeirates 5 Innenstadt 19 Stimmen
Wahl des Ortsbeirates 6 Kesselstadt 15 Stimmen
Wahl des Ortsbeirates 7 Nordwest 13 Stimmen
Wahl des Ortsbeirates 8 Lamboy/Tümpelgarten 13 Stimmen
Wahl des Auslanderbeirates 15 Stimmen
Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu vergeben sind (siehe auch "Wie viele Stimmen habe ich?").

Die Stimmen dürfen einzeln oder gehäuft (Kumulieren) an Bewerberinnen und Bewerber, auch aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Panaschieren), vergeben werden. Möglich ist es auch, Wahlvorschläge unverändert anzunehmen, einzelne Bewerberinnen und Bewerber aus einem Wahlvorschlag zu streichen oder die verschiedenen Stimmenabgabemöglichkeiten zu kombinieren.

Nähere Informationen zum Wahlsystem finden Sie hier.
 
Die Briefwahl beginnt am 02. Februar 2026.

Ab diesem Zeitpunkt ist auch das Briefwahlbüro im Rathaus geöffnet.

Ein Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen kann bereits jetzt schriftlich beim Wahlbüro gestellt werden. Der Versand der Unterlagen erfolgt allerdings erst nach offiziellem Briefwahlbeginn.

Nähere Informationen zu den Antragsmöglichkeiten sowie die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros werden auf dieser Seite zu gegebener Zeit veröffentlicht.
 
Gegenüber vorherigen Kommunalwahlen werden im Vorfeld der Wahl keine Musterstimmzettel versandt.

Hier werden zu gegebener Zeit Musterstimmzettel für die einzelnen Kommunalwahlen zum Download veröffentlicht.

Weiterhin werden Musterstimmzettel ab Beginn der Briefwahl im Briefwahlbüro (Rathaus) ausgelegt.
 
Spätestens bis zum 22. Februar 2026 erhält jeder Wahlberechtigte seine Wahlbenachrichtigung.

Sollten Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, kontaktieren Sie bitte umgehend, spätestens bis 27. Februar 2026 das Wahlbüro.
 
Wahlbezirk und Wahllokal sind auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt, die Einteilung ist aber auch hier abrufbar.

Alternativ besteht vor dem Wahltag die Möglichkeit, an der Wahl per Briefwahl teilzunehmen.

HINWEIS:
Bitte kontrollieren Sie ihr Wahllokal auf der Wahlbenachrichtigung.
 
Der überwiegende Teil der benötigten Wahlhelferstellen ist bereits besetzt. Aktuell werden nur noch vereinzelt Ersatzhelferinnen und Ersatzhelfer gesucht.

Nähere Informationen sowie die Kontaktdaten des Wahlhelferteams finden Sie hier.