Ortsbeiräte der Stadt Hanau
Großauheim/Wolfgang
Geschäftsstelle des OrtsbeiratesGroßauheim / Wolfgang
(06181) 2950-6050
sabine.platt@hanau.de
Steinheim
Geschäftsstelle des OrtsbeiratesSteinheim
(06181) 2950-6012
uwe.bednarz@hanau.de
Klein-Auheim
Geschäftsstelle des OrtsbeiratesKlein-Auheim
(06181) 2950-6033
sandra.hernandez@hanau.de
Mittelbuchen
Geschäftsstelle des OrtsbeiratesMittelbuchen
(06181) 2950-6018
elvira.braun@hanau.de
Innenstadt
Geschäftsstelle des OrtsbeiratesInnenstadt
(06181) 2950-6022
isabell.edelbluth@hanau.de
Kesselstadt
Geschäftsstelle des OrtsbeiratesKesselstadt
(06181) 2950-6032
christopher.heil@hanau.de
Nordwest
Geschäftsstelle des OrtsbeiratesNordwest
(06181) 2950-6018
elvira.braun@hanau.de
Lamboy/Tümpelgarten
Geschäftsstelle des OrtsbeiratesLamboy / Tümpelgarten
(06181) 2950-6056
tanja.stolzenburg@hanau.de
Weitere Informationen:
Im Zuge der Eingemeindung in den Jahren 1972/1974 wurden die vier Ortsbezirke Großauheim/Wolfgang, Steinheim, Klein-Auheim und Mittelbuchen gebildet.
Seither bestehen in den ehemals eigenständigen Gemeinden und Städten Ortsbeiräte.
Die Kernstadt Hanau wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.11.2009 in vier Ortsbezirke gegliedert:
Innenstadt, Kesselstadt, Nordwest und Lamboy/Tümpelgarten.
Seither ist das gesamte Stadtgebiet Hanau in acht Ortsbezirke aufgeteilt und mit der Kommunalwahl am 27.03.2011 wurden erstmals Ortsbeiräte im gesamten Stadtgebiet gewählt.
Karte Abgrenzung der Ortsbezirke
Seither bestehen in den ehemals eigenständigen Gemeinden und Städten Ortsbeiräte.
Die Kernstadt Hanau wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.11.2009 in vier Ortsbezirke gegliedert:
Innenstadt, Kesselstadt, Nordwest und Lamboy/Tümpelgarten.
Seither ist das gesamte Stadtgebiet Hanau in acht Ortsbezirke aufgeteilt und mit der Kommunalwahl am 27.03.2011 wurden erstmals Ortsbeiräte im gesamten Stadtgebiet gewählt.
Karte Abgrenzung der Ortsbezirke
Die Ortsbeiratsmitglieder werden von den Bürgerinnen und Bürgern des Ortsbezirkes gleichzeitig mit den Stadtverordneten für fünf Jahre gewählt.
Der Ortsbeirat vertritt die Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner seines Ortsbezirks gegenüber der gesamten Stadt. Die unmittelbar gewählten Mitglieder des Ortsbeirates sind – wie die Stadtverordneten – ehrenamtlich Tätige i. S. d. §§ 24 bis 26 und § 27 Hessische Gemeindeordnung (HGO).
Die Stadtverordnetenversammlung und der Magistrat hören den Ortsbeirat zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, insbesondere zu dem Entwurf des Haushaltsplanes. Ferner können dem Ortsbeirat von der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat Angelegenheiten zur Stellungnahme vorgelegt werden und er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen.
Die Stadtverordnetenversammlung und der Magistrat hören den Ortsbeirat zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, insbesondere zu dem Entwurf des Haushaltsplanes. Ferner können dem Ortsbeirat von der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat Angelegenheiten zur Stellungnahme vorgelegt werden und er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen.
Mitglieder und Geschäftsstellen der Ortsbeiräte in der Übersicht:
Alle Sitzungstermine
Vorlagen/Anträge
Download der Geschäftsordnung
-
5.2 MB
Karte Abgrenzung der Ortsbezirke
Download von Schulungsunterlagen
-
10.6 MB