Fundbüro und Fischereischeine

Das Fundbüro der Stadt Hanau ist Ihr Ansprechpartner für Ihre persönlichen Belange im Bereich Fund- und Fischereiwesen. Sie haben einen Gegenstand gefunden oder eine Sache verloren und möchten den Fund anzeigen oder benötigen eine Verlustanzeige, wir nehmen uns Ihrem Anliegen an.
 
Das Fundbüro informiert Sie gerne bei Fragen zu:  
  • Fundabgabe
  • Fundanfragen
  • Verlustanzeigen
  • Ausstellung/Verlängerung von Fischereischeinen (Achtung besonderes Abwicklungsverfahren!  
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
 
Aufbewahrung und Versteigerung
 
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
 
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Welche Unterlagen müssen mitgebracht werden?
Das Fundbüro benötigt für die korrekte Zuordnung und Herausgabe eine möglichst genaue Beschreibung der verlorenen Sache und der Umstände des Verlustes (Zeitpunkt, Örtlichkeit).

Allerdings sollten Sie wissen, dass Fundgegenstände in der Regel über die Polizeireviere oder über Privatpersonen dem Fundbüro erst ca. 10 - 14 Tage nach dem Fund zugehen.

Bei Schlüsselverlust ist eine Vorsprache beim Fundbüro zu den angegebenen Öffnungszeiten erforderlich. Eine Registrierung der abgegebenen Schlüssel erfolgt nicht.

Sollte der Eigentümer einer Fundsache bekannt sein, wird der Betroffene schriftlich benachrichtigt.

Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?
§ 967 BGB - Fundrecht: Ablieferungspflicht

Was kostet die Dienstleistung?
Für die Aufbewahrung von Fundsachen ist entsprechend der Verwaltungskostenordnung des Innenministeriums eine Gebühr von 3 % des Wertes der Fundsache, mindestens jedoch 10,00 Euro zu erheben.

Weitere Informationen
Fundgegenstände von "auswärtigen Verlierern" werden der Verwaltungsbehörde des betreffenden Wohnortes übersandt. Fundsachen von Ausländern ohne Wohnsitz in Deutschland werden der entsprechenden Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) zugeschickt.
Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Detailseite:
Fischereischein

Sollten Sie bei uns nicht "fündig" werden, weisen wir Sie auf folgende Telefon-Nummern von weiteren Fundbüros im Stadtgebiet Hanau hin:

Hanauer Straßenbahn GmbH, Kundenzentrum/Fundbüro
Am Freiheitsplatz 5, Telefon: 0 61 81/3 00 88-46

Bundespolizeiinspektion Frankfurt, Einsatzabschnitt Hanau
Am Hauptbahnhof 14 a, Telefon: 0 61 81/96669-0