Fischereischein

Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.

Wichtiger Hinweis - Änderung bei Ausstellung/Verlängerung von Fischereischeinen:

Ab sofort ist bei Ausstellung/Verlängerung von Fischereischeinen, bei Personen ab dem 14. Lebensjahr, ein aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach §30 Abs. 5 BZRG erforderlich. Das Führungszeugnis beantragen Sie bitte über den Hanau Bürgerservice. Die Gebühr hierfür beträgt 13,00 EUR. Das Führungszeugnis wird direkt dem Fundbüro Hanau zugesandt und liegt nach circa 14 Tagen vor.

Weitere Informationen finden Sie auf der Detailseite Fischereischein.
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