Fischereischein

Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.

Wichtiger Hinweis - Änderung bei Ausstellung/Verlängerung von Fischereischeinen:

Ab sofort ist bei Ausstellung/Verlängerung von Fischereischeinen, bei Personen ab dem 14. Lebensjahr, ein aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach §30 Abs. 5 BZRG erforderlich. Das Führungszeugnis beantragen Sie bitte über den Hanau Bürgerservice. Die Gebühr hierfür beträgt 13,00 EUR. Das Führungszeugnis wird direkt dem Fundbüro Hanau zugesandt und liegt nach circa 14 Tagen vor.
oder
  • Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer
oder
  • Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischer
oder
  • Nachweis einer für den Staats-, Gemeinde- oder Privatforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung in Fischereikunde
oder
  • Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei
oder
  • Nachweis, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abgelegt werden kann
oder
  • bei Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem Diplomatischen Corps angehören: Ausländischer Fischereischein (in diesem Fall kann für 3 aufeinanderfolgende Monate ein Ausländerfischereischein erteilt werden, der verlängert werden kann)
  • Passbild

 
  Verwaltungsgebühr in EUR Fischereiabgabe in EUR
Jahresfischereischein oder
Sonderfischereischein
10,00 7,50
Fünfjahresfischereischein oder
Fünfjahressonderfischereischein
18,00 27,00
Zehnjahresfischereischein oder
Sonderzehnjahresfischereischein
36,00 50,00
Jugendfischereischein (max. 4 Jahre) 3,00 3,50 pro Jahr
Ausländerfischereischein 5,00 7,50
     
Erstantragsteller müssen nach einem Vorbereitungslehrgang die staatliche Fischerprüfung ablegen.
Info hierzu:
Landratsamt des Main-Kinzig-Kreises - Untere Fischereibehörde
Barbarossastr. 20
63571 Gelnhausen
Tel: 06051-850
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