Eingliederungshilfen

für seelisch, körperlich, geistig oder mehrfach beeinträchtigte junge Menschen
Eingliederungshilfe

Bürgermeister Axel Weiss-Thiel (vorne rechts) mit den Mitarbeitenden des Fachdienstes Inklusion und Teilhabe im Hof des Hanauer Rathauses (Oktober 2020)


Seit dem 1. Januar 2020 bietet der Fachdienst Inklusion und Teilhabe die Eingliederungshilfe für seelisch, körperlich, geistig oder mehrfach beeinträchtigte junge Menschen aus Hanau an.

Bereits zuvor wurden Eingliederungshilfeleistungen für seelisch beeinträchtigte junge Menschen durch das Jugendamt der Stadt Hanau erbracht. Wir helfen teilhabebeeinträchtigten jungen Menschen und Ihren Eltern, sowie Menschen, deren Eingliederungsbedarf erstmalig nach Renteneintritt auftritt.

Ob bei Bildung oder Freizeit - wir helfen unbürokratisch!
Menschen mit Beeinträchtigung haben ein Recht auf die umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Das bedeutet Barrierefreiheit in allen Bereichen des Lebens.

Menschen mit Beeinträchtigung haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn sie
  • nicht nur vorübergehend geistig, seelisch oder körperlich wesentlich beeinträchtig
  • oder von einer solchen Beeinträchtigung bedroht sind.
Leistungen zur Eingliederungshilfe werden auf Antrag, nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB)- Neuntes Buch (IX) oder Sozialgesetzbuch (SGB)- Achtes Buch (VIII), Paragraf §35a  gewährt.
Der Fachdienst Inklusion und Teilhabe der Stadt kümmert sich um die Bearbeitung, Überprüfung und Steuerung der Gesamtplanung, wenn junge Menschen bis zum Ende der Schulausbildung (Regel- oder Förderschule, längstens bis zur Beendigung der Sekundarstufe II); mit Eingliederungshilfebedarf eine ambulante oder stationäre Hilfe benötigen oder in einer Pflegefamilie aufgenommen werden sollen
und wenn Bürger, die erstmalig nach Erreichen der Regelaltersgrenze (65+) eine Leistung der Eingliederungshilfe benötigen.
Für alle Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen nach Beendigung der Schulausbildung ist seit 01.01.2020 der Landeswohlfahrtsverband Hessen zuständig.
Alle gesetzlichen Aufgaben der Eingliederungshilfe gelten für seelisch, körperlich, geistig, sinnes- und mehrfachbeeinträchtigte junge Menschen sowie für Menschen, deren Eingliederungsbedarf erstmalig nach Renteneintritt auftritt (Regelaltersgrenze )
In Kooperation mit dem Main Kinzig Kreis und in Abstimmung mit der Sozialhilfe und dem System der Jugendhilfe sind die Kolleginnen und Kollegen über die Gesetzeslage und die einzelnen Aufgabenbereiche besonders informiert und geschult.

Hilfestellung bei dem Weg durch die verschiedenen Hilfeinstanzen und die bestmögliche Begleitung um seelisch, körperlich, geistig, sinnes- und mehrfachbeeinträchtigte jungen Menschen schnell zu helfen und zu begleiten.

Die wichtigste Aufgabe der Eingliederungshilfe ist, eine drohende Beeinträchtigung zu verhindern oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.
Die wichtigste Aufgabe der Eingliederungshilfe ist, eine drohende Beeinträchtigung zu verhindern oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.
Leistungen zur Teilhabe sollen den Menschen mit Beeinträchtigung eine individuelle und würdevolle Lebensführung ermöglichen. Ziel ist, ihre gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern und sie zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensplanung und Lebensführung zu befähigen.

Das steht im Sozialgesetzbuch (SGB) - Neuntes Buch Paragraf §9

Leistungen der Eingliederungshilfe werden von verschiedenen Sozialleistungsträgern gewährt. Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören:

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation:
Diese entsprechen jeweils den Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Diese umfassen Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen, Leistungen bei anderen Leistungsanbietern und Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern (Budget für Arbeit, Budget für Ausbildung).

Leistungen zur sozialen Teilhabe:
Hierzu gehören unter anderem
finanzielle Hilfen zur Förderung der Kommunikation (zum Beispiel die Übernahme der Kosten für einen Gebärdensprachdolmetscher), finanzielle Hilfen bei Bau, Umbau und Ausstattung einer behinderungsgerechten Wohnung,  Assistenzleistungen zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags und der Freizeit (zum Beispiel Übernahme von Kosten zum Besuch einer kulturellen Veranstaltung oder Ferienspielen).
Leistungen zur Teilhabe am Leben  in der Gemeinschaft sind auch heilpädagogische Hilfen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind (z.B. Förderung im Rahmen der Betreuung in einer Kindertagesstätte- Integrationsplätze).

Leistungen zur Teilhabe an Bildung:
Diese umfassen Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, zu einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf.
 
Je nach Sachverhalt werden verschiedene Antragsunterlagen benötigt:
  • formloser Antrag
  • gültige Personaldokumente
  • alle Nachweise zur Beeinträchtigung und zum Hilfebedarf
  • Einkommensnachweise
  • Nachweise über die Kosten der Unterkunft und Vermögensnachweis (Bankauskunft)
  • Berichte (Behandlungs-/Förderplan, Schulbericht)
Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Zu den konkreten Unterlagen, Vorgehensweisen und Zuständigkeiten beraten die pädagogischen Fachkräfte des Fachdienstes Inklusion und Teilhabe gerne telefonisch über das Präsenzbüro

Weitere Informationen und hilfreiche Links:

Menschen mit Beeinträchtigung haben seit dem 01.01.2008 einen Rechtsanspruch auf ein persönliches Budget (Erklärung in leichter Sprache)

Das persönliche Budget ist eine besondere Leistung für die Gewährung von Teilhabe-Leistungen. Statt der traditionellen Sach- oder Dienstleistung erhält der Leistungsberechtigte Geld oder - in Ausnahmefällen - Gutscheine, mit denen er sich die erforderliche Rehabilitationsleistung selbst einkaufen kann. Grundlage hierfür ist die Gesetzgebung im Sozialgesetzbuch (SGB) - Neuntes Buch. Die pädagogischen Fachkräfte des Fachdienstes geben gerne Unterstützung dabei, das Instrument des persönlichen Budgets individuell zu gestalten.

Durch das persönliche Budget soll das Selbstbestimmungsrecht des beeinträchtigten Menschen gestärkt werden. Der Mensch kann so selbst entscheiden, wann welcher Dienst und welche Person die benötigte Unterstützung erbringen soll. Der Leistungsberechtigte beauftragt und bezahlt als Kunde den Leistungserbringer selbst.
Sollten Sie nach Prüfung ihres Antrages Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, wird Ihnen diese ab dem Tag gewährt, an dem der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt davon Kenntnis erlangt, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Um eine möglichst effektive Förderung der beeinträchtigten Menschen zu erreichen, stellt der Sozialhilfeträger möglichst früh gemeinsam mit dem beeinträchtigten Menschen, wichtigen Bezugspersonen, behandelten Ärzten, Schule und weiteren zuständigen Rehabilitationsträgern und öffentlichen Stellen einen Gesamtplan zur Umsetzung der einzelnen Leistungen auf.
Frühförderung ist ein Angebot von Hilfen für alle Kinder im Säuglings-, Kleinkind- und Kindergartenalter, die beeinträchtigt oder von Beeinträchtigung bedroht sind, wie auch für ihre Eltern und andere Bezugspersonen im Lebensumfeld des Kindes. Durch diese frühen Hilfen können langfristig auftretende Folgeschäden gemildert oder manchmal auch vermieden werden. Neben Beratung und Begleitung der Eltern gehören Einzel- und Gruppenförderung zu den Angeboten der Frühförderung. Die Leistungen der Frühförderstellen sind ein sogenanntes niedrigschwelliges Angebot ohne Antragsverfahren und kostenfrei. Im Main-Kinzig-Kreis übernimmt das Behindertenwerk Main-Kinzig diese Aufgabe in seinen Frühförderstellen in Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern. Ein weiteres Angebot bietet die Interdisziplinäre Frühförderstelle (IFF) in Bad Orb.

Für hör- und sehbeeinträchtigte Kinder gibt es die spezialisierten Frühförderstellen der Johannes-Vatter-Schule und der Johann-Peter-Schäfer-Schule die beide in Friedberg liegen. Anträge werden direkt über die Frühförderstellen gestellt.

Veröffentlichungen der Stadt Hanau: