Jahresabschluss

Die Kommunen sind nach § 112 HGO verpflichtet für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.  Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen und gibt Auskunft über die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune. Mit dem Jahresabschluss legt der Magistrat gegenüber der Stadtverordnetenversammlung und den Einwohnerinnen und Einwohnern Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft des Jahres, insbesondere über die Verwendung der Erträge und Aufwendungen auf der Grundlage des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Haushaltsplans. Der Jahresabschluss wird vom zuständigen Revisionsamt geprüft und danach mit dem Prüfbericht der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Nachfolgende stehen ihnen die geprüften und beschlossenen Jahresabschlüsse zur Verfügung:
Geprüfte Jahresabschlüsse