Zensus 2022

Zensus-2022

Allgemeine Informationen:

Für den Zensus arbeiten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen. Sie bereiten die Befragung vor, koordinieren die Durchführung und sichern die Einhaltung der Qualitätsstandards.

Die Kommunen und Landkreise richten jeweils eine Zensus-Erhebungsstelle ein und organisieren den Zensus vor Ort.

Interviewer*innen (sogenannte Erhebungsbeauftragte) führen die Befragungen durch. Sie werden von der Zensus-Erhebungsstelle eingeteilt und geschult. Die Erhebungsbeauftragten besuchen die in der Stichprobe ausgewählten Bürger*innen, erfassen die Daten und übergeben Zugangscodes für einen Online-Fragebogen.

Vor ihrem Einsatz verpflichten sie sich schriftlich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung. Ein spezieller Ausweis bestätigt die Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit.
 
Detaillierte Informationen sowie Musterfragebögen sind hier abrufbar.
 
Datenschutz steht beim Zensus2022 an oberster Stelle. Das Gesamtprojekt Zensus2022 wird sowohl von der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz – dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit – als auch vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik begleitet. Die erhobenen Daten werden durch bauliche, technische und organisatorische Zugangsbeschränkungen in den Rechenzentren der statistischen Ämter gesichert. Außerdem werden auf personeller Ebene Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit getroffen, die insbesondere Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der Daten gewährleisten.

Bei Fragen zur Datensicherheit wenden Sie sich bitte an:
Hessisches Statistisches Landesamt
Rheinstraße 35/37
65185 Wiesbaden
Telefon 0611 3802 – 943
E-Mail: datenschutzbeauftragter@statistik.hessen.de

Weitere Informationen gibt es auf der Seite des Hessischen Statistischen Landesamtes und in diesen Erklärvideos.
 
Die Ergebnisse des Zensus liefern folgende Informationen:
  • aktuelle Bevölkerungszahlen,
  • Daten zur Demografie, wie zum Beispiel das Alter, das Geschlecht und die Staatsangehörigkeit,
  • Daten zur Wohn- und Wohnungssituation wie durchschnittliche Wohnraumgröße, Leerstand oder Eigentümerquote.
Die Daten werden nur anonymisiert ausgewertet. Die Ergebnisse des Zensus werden voraussichtlich ab Ende des Jahres 2023 vorliegen und unter www.zensus2022.de einzusehen sein.
 
Durchgeführt werden die Interviews im Zeitraum vom 16. Mai bis Mitte August 2022. Es wird aufgrund der Kürze der persönlichen Kontakte davon ausgegangen, dass ein Interviewer bis zu 120 Interviews durchführen kann.

Wer Auskunft geben soll, wird frühzeitig kontaktiert. Das übernehmen ab dem 16. Mai 2022 in Hanau die ehrenamtlichen Interviewer. Sie kündigen sich mit einem Terminkärtchen an, verfügen über einen offiziellen Dienstausweis und müssen auf Verlangen zudem ihren Personalausweis vorzeigen.
 
Das wahrheitsgemäße Beantworten der Zensus-Fragebögen ist eine gesetzliche Pflicht nach
 § 23 Zensusgesetz. Eine Verweigerung kann ein Buß- oder Zwangsgeld zur Folge haben.

Es ist allerdings gesetzlich verboten, die Zensusdaten für andere Zwecke als den Zensus selbst zu verwenden. Sie müssen also nicht befürchten, dass im Zensus gemachte Angaben mit anderen beim Landkreis oder den Städten und Gemeinden gespeicherten Daten abgeglichen werden.
 
Zum Schutz der Erhebungsbeauftragten und der auskunftspflichtigen Personen vor dem Coronavirus erfolgen die Befragungen im Rahmen des Zensus 2022 nach Maßgabe eines Hygienekonzepts.

Selbstverständlich wird die Vorgehensweise an die zum Zeitpunkt der Erhebung gültigen Infektionsschutzvorgaben angepasst.
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.zensus2022.de und auf der Seite des Hessischen Statistischen Landesamtes.