Kommunal- & OB-Wahl am 15.03.2026

Titelbild Aktuelle Wahl
Am 15. März 2026 finden in der Stadt Hanau die Kommunalwahlen sowie die Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters statt.

Eine eventuelle Oberbürgermeisterstichwahl wurde für den 29. März 2026 terminiert.

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Wahl.
Briefwahl & Wahlscheine

WICHTIGE HINWEISE ZUR BRIEFWAHL

Die Frist zur Beantragung von Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 13. März 2026, 13:00 Uhr.

Bitte beachten Sie mögliche Postlaufzeiten! 
Wahlbriefe, die dem Wahlbüro am Wahltag nicht bis 18:00 Uhr vorliegen, können bei der Ergebnisermittlung nicht berücksichtigt werden. Auch ist eine Teilnahme an der Wahl im Wahllokal in diesen Fällen nur noch mit Wahlschein möglich.

Empfehlung: 
Nutzen Sie absofort das Briefwahlangebot vor Ort im Rathaus, um eine rechtzeitige Stimmabgabe sicherzustellen.

Das Briefwahlbüro im Rathaus hat in der Wahlwoche wie folgt geöffnet:
 
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

 
Schulungen der Wahlhelferinnen & Wahlhelfer
Musterstimmzettel
Häufig gestellte Fragen - FAQ
Am 15. März 2026 werden in Hanau folgende Wahlen durchgeführt:
 
  • Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters
  • Wahl der Stadtverordnetenversammlung
  • Wahlen der acht Hanauer Ortsbeiräte
  • Wahl des Ausländerbeirates
Erhält keiner der Kandidatinnen und Kandidaten bei der Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters die erforderliche Mehrheit, findet am 29. März 2026 eine Stichwahl statt.

 
Die Wahllokale öffnen am Wahltag um 08:00 Uhr und schließen um 18:00 Uhr.

Vorher ist bereits eine Teilnahme per Briefwahl möglich.
 
Kommunal- und Oberbürgermeisterwahl:

1. Alter & Staatsangehörigkeit
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Staatsbürger eines anderen EU-Mitgliedsstaats sind.

2. Wohnsitzdauer
Sie müssen seit mindestens sechs Wochen ihren Wohnsitz oder ihren dauernden Aufenthalt
  • für die Oberbürgermeisterwahl und die Wahl der Stadtverordnetenversammlung in der Stadt Hanau bzw.
  • für die Ortsbeiratswahlen im jeweiligen Ortsbezirk haben.
Bei Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.

3. Kein Ausschluss durch Gericht
Sie dürfen nicht aufgrund eines zivil‐ oder strafrechtlichen Urteils vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.


Ausländerbeiratswahl:
Wahlberechtigt sind die ausländischen Einwohner, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt haben. Bei Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz. Hierzu zählen auch staatenlose Personen und nichtdeutsche Unionsbürger.
 
Wahlbezirk und Wahllokal sind auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt, die Einteilung ist aber auch hier abrufbar.

Alternativ besteht vor dem Wahltag die Möglichkeit, an der Wahl per Briefwahl teilzunehmen.

HINWEIS:
Bitte kontrollieren Sie ihr Wahllokal auf der Wahlbenachrichtigung.
 
Das Wahlverfahren für die Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters unterscheidet sich gegenüber dem Wahlverfahren der Kommunalwahlen:

Oberbürgermeisterwahl:
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.

Kommunalwahlen:
Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu vergeben sind. In Hanau können am 15. März 2026 somit folgende Stimmen vergeben werden:
 
Wahl der Stadtverordnetenversammlung 59 Stimmen
Wahl des Ortsbeirates 1 Großauheim/Wolfgang 19 Stimmen
Wahl des Ortsbeirates 2 Steinheim 15 Stimmen
Wahl des Ortsbeirates 3 Klein-Auheim 9 Stimmen
Wahl des Ortsbeirates 4 Mittelbuchen 9 Stimmen
Wahl des Ortsbeirates 5 Innenstadt 19 Stimmen
Wahl des Ortsbeirates 6 Kesselstadt 15 Stimmen
Wahl des Ortsbeirates 7 Nordwest 13 Stimmen
Wahl des Ortsbeirates 8 Lamboy/Tümpelgarten 13 Stimmen
Wahl des Auslanderbeirates 15 Stimmen
Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu vergeben sind (siehe auch "Wie viele Stimmen habe ich?").

Die Stimmen können dabei wie folgt vergeben werden:

✅ Listenwahl:
  • Ein Listenkreuz für eine Partei oder Wählergruppe
  • Alle Stimmen verteilen sich von oben nach unten auf die Kandidaten dieser Liste
➕ Kumulieren:
  • Einem Kandidaten können bis zu drei Stimmen gegeben werden
  • Mehrere Kreuze bei derselben Person

🔀 Panaschieren:
  • Stimmen können auf mehrere Kandidaten über verschiedene Listen verteilt werden
  • Kombination aus mehreren Parteien bzw. Wählergruppen möglich

✅ ➕ 🔀 Kombination:
  • Listenwahl, Kumulieren und Panaschieren können kombiniert werden
  • Insgesamt dürfen nicht mehr Stimmen vergeben werden, als Sitze zu wählen sind

Nähere Informationen zum Wahlsystem finden Sie hier.
 
Die Ausstellung von Briefwahlunterlagen hat am 02. Februar 2026 begonnen und endet am Freitag, 13. März 2026 um 13:00 Uhr.

Seit diesem Zeitpunkt ist auch das Briefwahlbüro im Rathaus geöffnet.

Ein Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen kann schriftlich beim Wahlbüro gestellt werden. 

 
Die Frist zur Beantragung von Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 13. März 2026, 13:00 Uhr.

Die Beantragung ist wie folgt möglich:

Vor Ort (Empfehlung): 
Nutzen Sie absofort das Briefwahlangebot vor Ort im Rathaus, um eine rechtzeitige Stimmabgabe sicherzustellen. 


Online-Formular
(Postlaufzeiten beachten!)

Das Online-Formular steht  bis einschließlich Dienstag, 10.03.2026 über folgenden Link zur Verfügung: Online-Formular


Nur in Ausnahmefällen: Antrag per E-Mail
(Postlaufzeiten beachten!)

Eine Beantragung per E-Mail ist nur vorgesehen, wenn die Nutzung des Online-Formulars technisch nicht (mehr) möglich ist.

In diesem Fall richten Sie Ihre E-Mail an: wahlbuero@hanau.de

Folgende Angaben sind zwingend erforderlich:
  • Vor- und Familienname
  • Geburtsdatum
  • Adresse (Straße, Nr., PLZ und Wohnort)

Beantragung für weitere Personen
Neben den eigenen Briefwahlunterlagen können in derselben E-Mail auch Unterlagen für weitere Personen beantragt werden. Voraussetzung ist die vollständige Angabe der oben genannten Daten.

Die Anzahl ist gemäß Kommunalwahlordnung auf bis zu vier weitere Wahlberechtigte begrenzt.
 
Bei dem Versand von Briefwahlunterlagen sind zunächst die Postlaufzeiten zu beachten. Hierbei kann es vorkommen, dass z.B. die Unterlagen für Ehepaare trotz gleichzeitiger Beantragung an unterschiedlichen Tagen eintreffen.

Sind Ihre Briefwahlunterlagen nicht zugegangen, kontaktieren Sie bitte unbedingt das Wahlbüro!

In diesem Fall können Sie nicht automatisch an der Wahl im Wahllokal teilnehmen!!!


Versichert ein Wahlberechtigter bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, glaubhaft, dass ihm die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, können ihm neue Unterlagen ausgestellt werden.
 
Wahlbriefe, die dem Wahlbüro am Wahltag nicht bis 18:00 Uhr vorliegen, können bei der Ergebnisermittlung nicht berücksichtigt werden. Das Risiko, dass der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingeht, trägt ausschließlich die Wählerin oder der Wähler.

Alle, die für die Abgabe der Briefwahlunterlagen den Postweg benutzen, sollten daher dringend die Postlaufzeiten beachten!

Auch besteht die Möglichkeit, die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis zum Wahltag, 18:00 Uhr in den Rathausbriefkasten (Am Markt 14-18) einzuwerfen.

 
Im Wählerverzeichnis in Ihrem Wahllokal steht hinter Ihrem Namen ein Sperrvermerk. Sie können trotzdem im Wahllokal wählen, müssen dazu aber Ihren Wahlschein und Ihren Ausweis vorlegen. Die Wahlbenachrichtigung reicht bei beantragten Briefwahlunterlagen nicht mehr zum Wählen aus. Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrem Wahlschein nur in einem Wahllokal Ihres Wahlkreises wählen können.
 
Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren hat und im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann im Wahllokal an der Wahl teilnehmen. Er muss einen Ausweis oder Pass mitbringen, damit er sich identifizieren kann.
 
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, können Wahlscheine (Briefwahlunterlagen) noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.

Bitte nehmen Sie in diesen Fällen Kontakt mit dem Wahlbüro auf.