Kommunal- und OB-Wahl am 14.03.2021
Die Landesregierung hat den Termin der Kommunalwahlen auf den 14. März 2021 festgesetzt.
Erstmals wird gemeinsam mit den der Wahl der Stadtverordnetenversammlung, der acht Ortsbeiräte sowie des Kreistages an diesem Tag auch die Ausländerbeiratswahl in Hanau stattfinden.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hanau hat weiterhin beschlossen, die OB-Wahl ebenfalls gemeinsam mit den Kommunalwahlen durchzuführen, eine mögliche Stichwahl wurde auf den 28.03.2021 terminiert.
Erstmals wird gemeinsam mit den der Wahl der Stadtverordnetenversammlung, der acht Ortsbeiräte sowie des Kreistages an diesem Tag auch die Ausländerbeiratswahl in Hanau stattfinden.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hanau hat weiterhin beschlossen, die OB-Wahl ebenfalls gemeinsam mit den Kommunalwahlen durchzuführen, eine mögliche Stichwahl wurde auf den 28.03.2021 terminiert.
Allgemeine Informationen
Auch wenn bundesweit Ende Dezember 2020 mit Impfungen gegen das neuartige Corona-Virus begonnen wurde, wird die Pandemie zum Zeitpunkt der Wahl nicht beendet sein. Dennoch hat das Innenministerium entschieden, dass es keine Verfahrensänderung zur Kommunalwahl geben wird.
Zur sicheren Durchführung der Wahlen wird daher ein Hygienekonzept erstellt, welches die Vorgaben des Landes sowie die Empfehlungen des RKI und des Gesundheitsamtes berücksichtigt. Insofern wird am Wahlsonntag sichergestellt sein, dass die erforderlichen Schutzmaßnahmen eingehalten werden können.
Wer am Wahltag jegliches Infektionsrisiko im Wahllokal ausschließen möchte, hat wie zu anderen Wahlen auch die Möglichkeit der Stimmabgabe vorab per Briefwahl (nähere Informationen unter dem Punkt "Briefwahl/Wahlscheine").
Zur sicheren Durchführung der Wahlen wird daher ein Hygienekonzept erstellt, welches die Vorgaben des Landes sowie die Empfehlungen des RKI und des Gesundheitsamtes berücksichtigt. Insofern wird am Wahlsonntag sichergestellt sein, dass die erforderlichen Schutzmaßnahmen eingehalten werden können.
Wer am Wahltag jegliches Infektionsrisiko im Wahllokal ausschließen möchte, hat wie zu anderen Wahlen auch die Möglichkeit der Stimmabgabe vorab per Briefwahl (nähere Informationen unter dem Punkt "Briefwahl/Wahlscheine").
Die Briefwahl beginnt ab 01.02.2021.
Ein Antrag auf Briefwahl ist per Post, als formlose E-Mail oder persönlich im Briefwahlbüro bis zum 12.03.2021, 13:00 Uhr möglich, sollte aber auch möglichst frühzeitig gestellt werden.
Folgende Angaben sind bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen zwingend notwendig:
Onlinewahlscheinantrag
Öffnungzeiten des Briefwahlbüros:
Rathaus:
In den Stadtteilen:
Ein Antrag auf Briefwahl ist per Post, als formlose E-Mail oder persönlich im Briefwahlbüro bis zum 12.03.2021, 13:00 Uhr möglich, sollte aber auch möglichst frühzeitig gestellt werden.
Folgende Angaben sind bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen zwingend notwendig:
- Name und Vorname
- Adresse
- Geburtsdatum
Onlinewahlscheinantrag
Öffnungzeiten des Briefwahlbüros:
Rathaus:
- Mo-Do: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
- Fr: 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
- Am 20.02., 27.02. und 06.03. auch Sa: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
In den Stadtteilen:
Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag | |
Klein-Auheim (Willi-Rehb.- Sporthalle) |
8:30-12 Uhr 13-16:30 Uhr |
geschlossen | geschlossen | geschlossen | geschlossen |
Steinheim (Stadtteil- laden) |
geschlossen | 8:30-12 Uhr 13-16:30 Uhr |
8:30-12 Uhr | geschlossen | geschlossen |
Mittelbuchen (Stadtteil- laden) |
geschlossen | geschlossen | 8:30-12 Uhr 13-16:30 Uhr |
geschlossen | geschlossen |
Großauheim (Stadtteil- laden) |
geschlossen | geschlossen | geschlossen | 8:30-12 Uhr 13-16:30 Uhr |
8:30-12 Uhr |
Der Magistrat der Stadt Hanau hat in seiner Sitzung am 18.01.2021 die Einteilung der Wahlbezirke beschlossen und die entsprechenden Wahllokale bestimmt. Die Einteilung ist unter nachfolgendem Link abrufbar:
Wahlbezirke und Wahllokale
Wer am Wahltag seine Stimmen im Wahllokal abgeben möchte, wird dringend gebeten, das für ihn eingerichtete Wahllokal auf der Wahlbenachrichtigung zu überprüfen. Wegen der epidemischen Lage wurden zahlreiche Änderungen vorgenommen.
Wahlbezirke und Wahllokale
Wer am Wahltag seine Stimmen im Wahllokal abgeben möchte, wird dringend gebeten, das für ihn eingerichtete Wahllokal auf der Wahlbenachrichtigung zu überprüfen. Wegen der epidemischen Lage wurden zahlreiche Änderungen vorgenommen.
OB-Wahl: Termin und Aufforderung Einreichung Wahlvorschläge
Kommunalwahl: Aufforderung Einreichung Wahlvorschläge
Kommunal- und OB-Wahl: Absenkung des Quorums für Unterstützungsunterschriften (Änderungen der Bekanntmachungen vom 03.09.2020)
Kommunal- und OB-Wahl: Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 15.01.2021
Kommunal- und OB-Wahl: Zugelassene Wahlvorschläge
Kommunal- und OB-Wahl: Allgemeinverfügung anlässlich Wahlwerbung im öffentlichen Straßenraum im Stadtgebiet Hanau
Kommunalwahl: Aufforderung Einreichung Wahlvorschläge
Kommunal- und OB-Wahl: Absenkung des Quorums für Unterstützungsunterschriften (Änderungen der Bekanntmachungen vom 03.09.2020)
Kommunal- und OB-Wahl: Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 15.01.2021
Kommunal- und OB-Wahl: Zugelassene Wahlvorschläge
Kommunal- und OB-Wahl: Allgemeinverfügung anlässlich Wahlwerbung im öffentlichen Straßenraum im Stadtgebiet Hanau
OB-Direktwahl in Hanau soll parallel zur Kommunalwahl am 14. März 2021 stattfinden
Unverzichtbare Helfer der Demokratie - Stadt Hanau braucht Unterstützung bei OB- und Kommunalwahl
Kommunalwahlrecht soll geändert werden - Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften wird gesenkt
Alle eingereichten Wahlvorschläge für die Kommunal- und Direktwahl zugelassen
Unverzichtbare Helfer der Demokratie - Stadt Hanau braucht Unterstützung bei OB- und Kommunalwahl
Kommunalwahlrecht soll geändert werden - Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften wird gesenkt
Alle eingereichten Wahlvorschläge für die Kommunal- und Direktwahl zugelassen
Kommunalwahlen
Die Kommunalwahlen finden nach dem System der personenbezogenen Verhältniswahl statt. Alle Wahlberechtigten besitzen so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind:
Die Wahlberechtigten können dabei Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (Kumulieren) und die Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Wahlvorschlägen verteilen (Panaschieren). Wird dagegen nur ein einziger Wahlvorschlag zugelassen, wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.
Stadtverordnetenversammlung | 59 Sitze |
Ortsbeirat 1 - Großauheim/Wolfgang | 19 Sitze |
Ortsbeirat 2 - Steinheim | 15 Sitze |
Ortsbeirat 3 - Klein-Auheim | 9 Sitze |
Ortsbeirat 4 - Mittelbuchen | 9 Sitze |
Ortsbeirat 5 - Innenstadt | 19 Sitze |
Ortsbeirat 6 - Kesselstadt | 15 Sitze |
Ortsbeirat 7 - Nordwest | 13 Sitze |
Ortsbeirat 8 Lamboy/Tümpelgarten | 13 Sitze |
Ausländerbeirat | 15 Sitze |
Kreistag des Main-Kinzig-Kreises | 87 Sitze |
Die Wahlberechtigten können dabei Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (Kumulieren) und die Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Wahlvorschlägen verteilen (Panaschieren). Wird dagegen nur ein einziger Wahlvorschlag zugelassen, wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.
Wahl der Stadtverordnetenversammlung:
Wahlberechtigt gem. § 30 Abs. 1 HGO ist, wer am Wahltag
Wahl der acht Hanauer Ortsbeiräte:
Wahlberechtigt gem. § 30 Abs. 1 HGO ist, wer am Wahltag
Wahl des Ausländerbeirates:
Wahlberechtigt gem. § 86 Abs. 2 HGO sind
Wahl des Kreistages:
Wahlberechtigt gem. § 22 Abs. 1 HKO ist, wer am Wahltag
Wahlberechtigt gem. § 30 Abs. 1 HGO ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) ist,
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und
- seit mindestens sechs Wochen in Hanau seinen Wohnsitz (Hauptwohnung) hat.
Wahl der acht Hanauer Ortsbeiräte:
Wahlberechtigt gem. § 30 Abs. 1 HGO ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) ist,
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und
- seit mindestens sechs Wochen in dem Ortsbezirk seinen Wohnsitz (Hauptwohnung) hat.
Wahl des Ausländerbeirates:
Wahlberechtigt gem. § 86 Abs. 2 HGO sind
- die ausländischen Einwohner, die am Wahltag
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet und
- seit mindestens sechs Wochen in Hanau ihren Wohnsitz (Hauptwohnung) haben.
Wahl des Kreistages:
Wahlberechtigt gem. § 22 Abs. 1 HKO ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) ist,
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und
- seit mindestens sechs Wochen im Main-Kinzig-Kreis seinen Wohnsitz (Hauptwohnung) hat.
Musterstimmzettel Stadtverordnetenwahl
Musterstimmzettel Kreistagswahl Main-Kinzig-Kreis
Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Großauheim/Wolfgang
Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Steinheim
Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Klein-Auheim
Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Mittelbuchen
Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Innenstadt
Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Kesselstadt
Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Nordwest
Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Lamboy/Tümpelgarten
Musterstimmzettel Ausländerbeiratswahl
Musterstimmzettel Kreistagswahl Main-Kinzig-Kreis
Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Großauheim/Wolfgang
Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Steinheim
Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Klein-Auheim
Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Mittelbuchen
Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Innenstadt
Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Kesselstadt
Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Nordwest
Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Lamboy/Tümpelgarten
Musterstimmzettel Ausländerbeiratswahl
OB-Wahl
Die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters findet nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl statt (§ 39 HGO), bei der jeder Wahlberechtigte eine Stimme abgeben kann. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.
Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl unter den zwei Bewerbern statt, welche bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl unter den zwei Bewerbern statt, welche bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Wahlberechtigt gem. § 30 Abs. 1 HGO ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) ist,
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und
- seit mindestens sechs Wochen in Hanau seinen Wohnsitz (Hauptwohnung) hat.
Informationen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Informationen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer folgen in Kürze.
U. a. werden hier die Schulungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
U. a. werden hier die Schulungsunterlagen zur Verfügung gestellt.