Landtagswahl am 08.10.2023
Wahlhelferinnen & Wahlhelfer
Haben Sie Interesse als Wahlhelferin oder Wahlhelfer am Wahltag mitzuwirken? Alle Informationen zum Ehrenamt (u. a. zur Vergütung) sowie ein entsprechendes Bewerbungsformular sind hier abrufbar.
Schulungsvideos:
Schulung der Wahlvorstände im Wahllokal
Schulung der Briefwahlvorstände
Schulungsunterlagen Wahlvorstände im Wahllokal:
Schulungspräsentation (Wahllokal)
Musterniederschrift (Wahllokal)
Handbuch Ergebnisermittlung und Stapelbildung (Wahllokal)
Wählerverzeichnis (Schulungsmuster)
Schulungsunterlagen Briefwahlvorstände:
Schulungspräsentation (Briefwahl)
Musterniederschrift (Briefwahl)
Handbuch Ergebnisermittlung und Stapelbildung (Briefwahl)
Schulungsvideos:
Schulung der Wahlvorstände im Wahllokal
Schulung der Briefwahlvorstände
Schulungsunterlagen Wahlvorstände im Wahllokal:
Schulungspräsentation (Wahllokal)
Musterniederschrift (Wahllokal)
Handbuch Ergebnisermittlung und Stapelbildung (Wahllokal)
Wählerverzeichnis (Schulungsmuster)
Schulungsunterlagen Briefwahlvorstände:
Schulungspräsentation (Briefwahl)
Musterniederschrift (Briefwahl)
Handbuch Ergebnisermittlung und Stapelbildung (Briefwahl)
Briefwahl & Wahlscheine
Die Briefwahl ist seit dem 28.08.2023 möglich, die Antragsfrist endet am Freitag, 06.10.2023, 13:00 Uhr.
Hinweis: Wegen der Postlaufzeiten wird allerdings empfohlen, die Anträge möglichst frühzeitig zu stellen.
Folgende Antragsmöglichkeiten auf Briefwahl bestehen:
Digital:
Nutzen Sie den auf der Wahlbenachrichtung abgedruckten QR- Code oder folgenden Link:
Onlineantrag Briefwahl
Per E-Mail:
Beantragen Sie Briefwahlunterlagen per E-Mail (wahlbuero@hanau.de). Hier müssen Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift zwingend angeben werden.
Schriftlich:
Einen entsprechendes Antragsformular ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Alternativ kann der Antrag schriftlich unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift erfolgen.
Vor Ort:
Die Briefwahlunterlagen können weiterhin im Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau persönlich beantragt und abgeholt werden. Hier besteht zudem die Möglichkeit, die Stimmen direkt vor Ort abzugeben.
Öffnungszeiten Briefwahlbüro Rathaus:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00-13:00 Uhr
Mittwoch von 08:00-16:30 Uhr
Am 16., 23. und 30.09.2023 auch Samstag von 09:00-12:00 Uhr
Hinweis: Wegen der Postlaufzeiten wird allerdings empfohlen, die Anträge möglichst frühzeitig zu stellen.
Folgende Antragsmöglichkeiten auf Briefwahl bestehen:
Digital:
Nutzen Sie den auf der Wahlbenachrichtung abgedruckten QR- Code oder folgenden Link:
Onlineantrag Briefwahl
Per E-Mail:
Beantragen Sie Briefwahlunterlagen per E-Mail (wahlbuero@hanau.de). Hier müssen Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift zwingend angeben werden.
Schriftlich:
Einen entsprechendes Antragsformular ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Alternativ kann der Antrag schriftlich unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift erfolgen.
Vor Ort:
Die Briefwahlunterlagen können weiterhin im Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau persönlich beantragt und abgeholt werden. Hier besteht zudem die Möglichkeit, die Stimmen direkt vor Ort abzugeben.
Öffnungszeiten Briefwahlbüro Rathaus:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00-13:00 Uhr
Mittwoch von 08:00-16:30 Uhr
Am 16., 23. und 30.09.2023 auch Samstag von 09:00-12:00 Uhr
Wahlbezirke & -lokale
Der Magistrat der Stadt Hanau hat in seiner Sitzung am 12.06.2023 die Einteilung der Wahlbezirke beschlossen und die entsprechenden Wahllokale bestimmt. Die Einteilung ist unter nachfolgendem Link abrufbar:
Wahllokale und -bezirke
Wer am Wahltag seine Stimmen im Wahllokal abgeben möchte, wird dringend gebeten, das für ihn eingerichtete Wahllokal auf der Wahlbenachrichtigung zu überprüfen.
Wahllokale und -bezirke
Wer am Wahltag seine Stimmen im Wahllokal abgeben möchte, wird dringend gebeten, das für ihn eingerichtete Wahllokal auf der Wahlbenachrichtigung zu überprüfen.
Bekanntmachungen & Pressemitteilungen
Hier werden amtliche Bekanntmachungen und Pressemitteilungen zur Landtagswahl nach Veröffentlichung hinterlegt:
700 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Landtagswahl gesucht
Wahl des Hessischen Landtags am Sonntag, 8. Oktober - Briefwahl ab dem 28. August möglich
ALLGEMEINVERFÜGUNG anlässlich der Wahlwerbung im öffentlichen Straßenraum im Stadtgebiet Hanau zur Landtagswahl am 08.10.2023
Wahlbekanntmachung
Briefwahlunterlagen auf den Weg bringen - Wahllokale auf Wahlbenachrichtigung prüfen
700 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Landtagswahl gesucht
Wahl des Hessischen Landtags am Sonntag, 8. Oktober - Briefwahl ab dem 28. August möglich
ALLGEMEINVERFÜGUNG anlässlich der Wahlwerbung im öffentlichen Straßenraum im Stadtgebiet Hanau zur Landtagswahl am 08.10.2023
Wahlbekanntmachung
Briefwahlunterlagen auf den Weg bringen - Wahllokale auf Wahlbenachrichtigung prüfen
Wahlberechtigung
Die aktive Wahlberechtigung für die Wahl des Landtags ist im § 2 LWG geregelt.
Wahlberechtigte müssen gemäß § Landeswahlgesetz in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein haben. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht
nur persönlich und nur einmal ausüben.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag,
Bei Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz. Wahlberechtigt ist bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Nr. 1 und 2 auch, wer keinen Wohnsitz, aber seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag seinen dauernden Aufenthalt im Lande Hessen hat. Der Gesetzgeber hat die Verkürzung der früheren Drei-Monats-Frist für Wohnsitz bzw. dauernden Aufenthalt auf nunmehr sechs Wochen damit begründet, dass diese Zeitspanne angesichts der modernen Kommunikationsmittel ausreicht, um die nötige Vertrautheit und Verbundenheit mit den örtlichen (hessischen) Verhältnissen zu erwerben, und dass die Frist dadurch zur organisatorischen Erleichterung mit dem Stichtag für die Aufstellung der Wählerverzeichnisse harmonisiert werden kann.
Wahlberechtigte müssen gemäß § Landeswahlgesetz in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein haben. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht
nur persönlich und nur einmal ausüben.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag,
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat
- seit mindestens sechs Wochen seinen Wohnsitz im Land Hessen hat.
Bei Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz. Wahlberechtigt ist bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Nr. 1 und 2 auch, wer keinen Wohnsitz, aber seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag seinen dauernden Aufenthalt im Lande Hessen hat. Der Gesetzgeber hat die Verkürzung der früheren Drei-Monats-Frist für Wohnsitz bzw. dauernden Aufenthalt auf nunmehr sechs Wochen damit begründet, dass diese Zeitspanne angesichts der modernen Kommunikationsmittel ausreicht, um die nötige Vertrautheit und Verbundenheit mit den örtlichen (hessischen) Verhältnissen zu erwerben, und dass die Frist dadurch zur organisatorischen Erleichterung mit dem Stichtag für die Aufstellung der Wählerverzeichnisse harmonisiert werden kann.
Wahlverfahren
Jeder Wähler hat zwei Stimmen.
Eine Hälfte der Landtagsmandate wird direkt über die Wahlkreise vergeben, die andere Hälfte über die Landeslisten der Parteien.
Über die Entsendung von Abgeordneten aus den Wahlkreisen entscheidet die Wahlkreisstimme. Der Wähler wählt damit seinen regionalen Vertreter im Landtag. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen im Wahlkreis erhält.
Mit der Landesstimme wird eine Partei gewählt. Die Landeststimme entscheidet darüber, in welchem Kräfteverhältnis die Parteien im Landtag vertreten sind.
Weitere Informationen zum Wahlsystem erhalten Sie auf der hier .
Eine Hälfte der Landtagsmandate wird direkt über die Wahlkreise vergeben, die andere Hälfte über die Landeslisten der Parteien.
Über die Entsendung von Abgeordneten aus den Wahlkreisen entscheidet die Wahlkreisstimme. Der Wähler wählt damit seinen regionalen Vertreter im Landtag. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen im Wahlkreis erhält.
Mit der Landesstimme wird eine Partei gewählt. Die Landeststimme entscheidet darüber, in welchem Kräfteverhältnis die Parteien im Landtag vertreten sind.
Weitere Informationen zum Wahlsystem erhalten Sie auf der hier .