Europawahlen

Eu Flagge
Alle fünf Jahre werden in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Bevor 1979 erstmals die Abgeordneten des Europäischen Parlaments von der Bevölkerung gewählt wurden, entsandten die nationalen Volksvertretungen die Abgeordneten in das Europäische Parlament

Umfangreiche Informationen über die Aufgaben und Zuständigkeiten des Europäischen Parlaments sind auf der Internetseite der Europäischen Union zu finden.

Jeder Mitgliedstaat wählt seine Abgeordneten selbst. Deutschland ist mit 96 Sitzen im Europäischen Parlament vertreten, sodass 96 Abgeordnete zu wählen sind. Die Wahl erfolgt auf Basis der von den Parteien und Wählergruppen erstellten Listenvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Jeder Wähler hat nur eine Stimme.
Wahlberechtigung von Auslandsdeutschen

Wahlberechtigt sind auch Auslandsdeutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union leben, sofern sie nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt oder sich sonst gewöhnlich hier aufgehalten haben und der Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.

Sie werden ebenso wie die in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lebenden Deutschen auf Antrag in das Wählerverzeichnis an ihrem letzten Wohnort in Deutschland eingetragen und können dann per Briefwahl auch aus dem Ausland wählen. Frist für die Antragstellung ist der 05.05.2019.

Wahlberechtigung von Unionsbürgern

In der Bundesrepublik Deutschland wohnende Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind bei Europawahlen unter den gleichen Bedingungen wahlberechtigt wie deutsche Staatsangehörige.

Unionsbürger, die zum ersten Mal in Deutschland an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde ihres Wohnsitzes stellen.

Wer seit der Europawahl 1999 bereits einen solchen Antrag gestellt hat, wird von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Ein weiterer Antrag ist somit nicht erforderlich.

Auch besteht die Möglichkeit, auf Antrag wieder aus dem Wählerverzeichnis gestrichen zu werden.

Die Frist für die jeweilige Antragstellung ist der 05.05.2019.

Wahllokale zur Wahl

Das Stadtgebiet Hanau wurde in 43 Wahlbezirke eingeteilt. Für jeden Wahlbezirk wurde ein Wahllokal bestimmt.

Mit der Wahlbenachrichtigung, die allen Wahlberechtigten bis spätestens 05.05.2019 zugestellt wird, wird jedem Wahlberechtigten das Wahllokal mitgeteilt, in dem er wählen kann.

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Briefwahl/Wahlscheine
Wer am Wahlsonntag verhindert ist oder aus sonstigen Gründen an der Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal teilnehmen möchte, muss dies beantragen.

Es wird aber empfohlen, den Antrag frühzeitig zu stellen und Postlaufzeiten zu berücksichtigen.
Der Antrag kann schriftlich, persönlich oder elektronisch gestellt werden.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.
Amtliche Bekanntmachungen

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen erfolgen weitere Informationen zur Wahl über die Presse.

Sofern Pressemitteilungen erfolgen, sind die auch nachstehend hier veröffentlicht.

Pressehinweise

Das Wahlbüro ist gesetzlich verpflichtet, das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis sowie den Wahltag amtlich bekanntzumachen.

Sobald die Bekanntmachungen vorgenommen wurden -dabei sind gesetzliche Fristen einzuhalten-, werden diese nachstehend hier veröffentlicht.

Musterstimmzettel

Sobald der Stimmzettel für die Wahl vorliegt, haben Wahlberechtigte vorab die Möglichkeit, sich über die Wahlmöglichkeiten am 26.05.2019 zu informieren und einen Musterstimmzettel anzusehen.

Repräsentative Wahlstatistik

Mit der repräsentativen Wahlstatistik lässt sich das Wahlverhalten, und zwar die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe analysieren. Dabei bleibt das grundgesetzlich geschützte Wahlgeheimnis gewahrt. Die Wahlstatistik gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Informationen, in welchem Umfang sich die Wahlberechtigten nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen an der Wahl beteiligt und wie die Wählerinnen und Wähler gestimmt haben. Zudem gibt sie Auskunft, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden.

Nähere Informationen zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik erhalten Sie unter folgendem Links

Die Auswahl der repräsentativen Wahlbezirke erfolgt durch den Bundeswahlleiter und Landeswahlleiter mit dem Landesamt für Statistik. In Hanau wurden zur Europawahl am 26.05.2019 folgende Wahlbezirke für die Durchführung der Wahlstatistik ausgewählt:
105 Klinikum Hanau, Haus Z
106 Anne-Frank-Schule, Aula und
901 Eichendorffschule, Turnhalle

Auch bei der Wahlstatistik bleibt das grundgesetzlich geschützte Wahlgeheimnis gewahrt. Statistisch ausgewertet wird lediglich das Wahlverhalten getrennt nach Altersgruppen und Geschlecht. Entsprechend Alter und Geschlecht haben die Stimmzettel eine von 12 Kennungen.

Grundlage für die Durchführung der Wahlstatistik ist das Wahlstatistikgesetz (Gesetz über die allgemeine und repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland – WStatG)
Informationen des Bundeswahlleiters zur repräsentativen Wahlstatistik
Wahlstatistikgesetz
Um das Wahlgeheimnis zu wahren, sind Auswertungen nur unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen möglich.

Zulässig ist eine Auswertung nur in Wahlbezirken mit mindestens 400 Wahlberechtigte; diese Voraussetzung ist in allen sechs ausgewählten Bezirken erfüllt.

Die Geburtsjahrgänge wurden zu so großen Gruppen zusammengefasst, dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Wähler möglich sind.

Wählerverzeichnis und Stimmzettel der Wahlbezirke werden für die statistische Auswertung nicht zusammengeführt, d. h. am Wahlabend erfolgt die Auszählung durch die Wahlvorstände ohne statistische Auswertung.

Die im Landesamt vorzunehmende Auswertung für statistische Zwecke erfolgt ohne Wählerverzeichnis und die Ergebnisse der einzelnen Wahlbezirke werden nicht veröffentlicht.

Für andere als statistische Zwecke darf die Auswertung nicht erfolgen.
 
Wahlhelfer gesucht!
Zur Unterstützung der Durchführung von Wahlen werden zahlreiche Wahlhelfer benötigt. Wer sich für dieses Ehrenamt interessiert erhält durch Betätigung des folgenden Links weitere Informationen.

Die letzte Frist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen und des Wahlscheines ist Freitag vor der Wahl, 24.05.2019, 18:00 Uhr (Ausnahme: Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung).

Persönlich kann der Antrag im Rathaus, Briefwahlbüro, und in den Stadtteilen während den Öffnungszeiten des Stadtladens und der Stadtteilläden gestellt werden

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind zunächst alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes. Daneben können auch alle Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, in der Bundesrepublik Deutschland an der Europawahl teilnehmen.

Weitere Voraussetzungen für die Wahlberechtigung sind, dass der Deutsche bzw. Unionsbürger am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
  • nicht nach § 6 a Abs. 1 Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Rechtliche Grundlagen zur Europawahl

Detailiertere Informationen über die Wahl zum Europäischen Parlament finden Sie in dem Europawahlgesetz sowie in der Europawahlordnung, welche Sie durch Betätigung der folgenden Links angezeigt bekommen.
http://www.bundeswahlleiter.de