Landtagswahlen
Der Hessische Landtag ist die gewählte Vertretung aller Bürgerinnen und Bürger Hessens. Deshalb ist er das höchste Verfassungsorgan des Landes. Von ihm leitet sich die gesamte Staatsgewalt in Hessen ab. Der Landtag beschließt u.a. Gesetze und bewilligt den Haushalt des Landes. Er wählt den Ministerpräsidenten und beschließt über die Besetzung weiterer politischer Spitzenämter.
Die letzte Wahl zum Hessischen Landtag fand am 28.10.2018 statt.
Die letzte Wahl zum Hessischen Landtag fand am 28.10.2018 statt.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltage
- Deutscher im Sinne des Artikel 116 Abs.1 des Grundgesetzes ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz im Lande Hessen hat
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wahlverfahren
Bei der Landtagswahl kann jeder Wähler zwei Stimmen abgeben. Die eine Hälfte der Landtagsmandate wird direkt über die Wahlkreise vergeben, die andere Hälfte über die Landeslisten der Parteien. Über die Entsendung von Abgeordneten aus den Wahlkreisen entscheidet die Erststimme. Der Wähler wählt damit seinen regionalen Vertreter im Landtag. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Die Zweitstimme entscheidet darüber, in welchem Kräfteverhältnis die Parteien im Landtag vertreten sind.