Altlasten

Was sind Altlasten, Altablagerungen, Altstandorte oder Rüstungsaltlasten? Gibt es das in Hanau?
Schild Altdeponie Zutritt Verboten
In einer gewerblich-industriell geprägten Stadt wie Hanau gibt es viele Flächen, bei denen durch die frühere Nutzung Schadstoffe in den Boden gelangt sind. Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz sind schädliche Bodenveränderungen definiert als "Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen."

Die Altflächendatei (Altflächenkataster)
Flächen, bei denen aufgrund der früheren Nutzung der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen nicht auszuschließen ist, werden in der sogenannten "Altflächendatei" geführt. Nach dem Umweltinformationsgesetz können Sie jederzeit Auskünfte aus dieser Altflächendatei erhalten.
Beim Hessischen Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (HLNUG) wird die Altflächendatei des Landes Hessen geführt. Diese ist Teil des Hessischen Bodeninformationssystems und beinhaltet Flächen nach § 2 Abs. 3 - 6 des Bundes-Bodenschutz- und Altlastengesetzes, also schädliche Bodenveränderungen, Verdachtsflächen, Altlasten und altlastenverdächtige Flächen.

Die Altflächendatei wird ständig fortgeschrieben. Gemäß § 8 Abs. 4 des Hessischen Bodenschutzgesetztes sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen vorliegenden Erkenntnisse über schadstoffbedingte Verdachtsflächen, Altablagerungen und Altstandorte unverzüglich dem HLNUG mitzuteilen.

Zu diesem Zweck haben sie verfügbare Daten zu erheben, die Gewerberegister auszuwerten und bereits erhobene Daten fortzuschreiben. Daher wird auch bei der Stadt Hanau eine Altflächendatei geführt.
 
Bereits im Jahr 1987 ließ die Stadt Hanau erstmals die im Hanauer Stadtgebiet vorliegenden Altablagerungen über eine Karten- und Luftbildauswertung, Zeitzeugenbefragungen und Aktenrecherchen erfassen.

Anfang der 1990er Jahre wurde das Gewerberegister hinsichtlich der Erfassung von Altstandorten ausgewertet. 1997/1998 wurden alle erfassten Altstandorte mittels einer Ortsbegehung auf Plausibilität überprüft. Unklare Standorte wurden durch den Abgleich historischer und aktueller Stadtkarten sowie Bauaktenauswertung näher recherchiert.

Ziel der Überprüfung war eine Erstbewertung der Altstandorte, die eine Einstufung erlaubt in die Kategorien:
  • nicht altlastenrelevant - nicht relevantes Gewerbe aufgrund von Betriebsgröße oder Betriebszeitraum, Wohnadresse des Betreibers etc. Ausscheiden, d.h. keine Übernahme in die Altflächendatei des Landes Hessen
  • altlastenrelevant - relevantes Gewerbe aufgrund von Betriebsgröße, Betriebszeitraum, besonderen Vorkommnissen etc. Altlastenverdacht wahrscheinlich
  • eingeschränkt altlastenrelevant - durch Ortsbegehung und Recherche nicht eindeutig zuzuordnen, eine gezielte Datennacherhebung ist nötig
Seitdem werden die Daten aus dem Gewerberegister regelmäßig abgerufen, mittels Ortsbesichtigung validiert und erstbewertet. Die relevanten und eingeschränkt altlastenrelevanten Betriebe werden dann an das HLNUG zur Übernahme in die Altflächendatei des Landes Hessen übermittelt.

Nicht in der Altflächendatei erfasst sind schädliche Bodenveränderungen, die aus der Versiegelung von Böden und der Bodenerosion durch Wasser und Wind resultieren.
Nach dem Umweltinformationsgesetz können Sie jederzeit Auskünfte aus der Altflächendatei der Stadt Hanau erhalten.

Auskünfte aus der Altflächendatei der Stadt Hanau werden auf schriftliche Anfrage erteilt. Bitte senden sie uns dazu den ausgefüllten Antrag an unsere E-Mail Adresse umweltamt@hanau.de. Auch Umweltdaten zu Lärm, Grundwassermessstellen, Naturschutzgebieten u.v.m. können Sie bei uns erfragen.

Wir weisen darauf hin, dass die bei der Stadt Hanau vorliegenden umfangreichen Daten zu Altflächen lediglich als Hinweis auf mögliche Verunreinigungen zu verstehen sind. Die nach dem Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetz zuständige Behörde ist das

Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Umwelt Frankfurt
Dezernat 41.5 / Bodenschutz
Gutleutstraße 114
60327 Frankfurt a.M.
Telefon 069/2714-0

Für rechtsverbindliche Auskünfte zu Fragen der Erkundung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Altlasten wenden Sie sich bitte an die genannte Stelle.
 

Arten von Altflächen
In der Altflächendatei werden folgende Arten von Altflächen unterschieden:
Deponie Hellenhang Ca 1970

Ehemalige Gemeindemülldeponie Hellenhang ca. 1970

Gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz handelt es sich hierbei um stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind. In Hanau handelt es sich meist um ehemalige Kies- und Sandgruben, Steinbrüche und Senken, die vor der Zeit des ersten Abfallgesetzes im Jahre 1972 mit Abfällen verfüllt wurden.
Gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz handelt es sich hierbei um Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf.

Zu den Altstandorten zählen auch Grundstücke, die militärisch genutzt wurden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Kasernen und Truppenübungsplätzen sowie stillgelegten Betrieben, in denen Produkte, die der militärischen Nutzung dienten, hergestellt wurden (z.B. Sprengstoff, Waffen, Flugzeuge, Panzer, etc.). Die von der US-Armee bis 2008 aufgegebenen Kasernen und Truppenübungsplätze sowie die ehemalige Pulverfabrik Wolfgang stellen flächenmäßig die größten Altstandorte Hanaus dar.
Verfüllter Feuerlöschteich Auffüllung Pioneer

Auffüllungen in einem ehemaligen Feuerlöschteich

Als Auffüllungen sind all die Flächen gekennzeichnet, auf denen Boden, Bauschutt zur Einebnung der Fläche aufgetragen wurde.
Dies kann z.B. auch Trümmerschutt sein, der als Erbe des letzten Krieges heute noch den Untergrund der Städte in hohem Maße prägt.
Man findet in den dicht besiedelten Bereichen der Stadt kaum noch natürlich gewachsene Böden, denn diese sind i.d.R. von künstlichen Auffüllungen überdeckt, die zu einem großen Teil aus Trümmerschutt bestehen. Im Zuge des Wiederaufbaus nach dem Krieg wurde der Trümmerschutt an Ort und Stelle einplaniert oder auch in andere Stadtteile abgefahren und dort zur Auffüllung von Grundstücken verwendet.
Die Auffüllungen enthalten neben dem mineralischen Bauschutt der Gebäude sehr häufig Schlacke, Kohle, Asche, Teer- und Asphaltreste und weisen somit ein entsprechendes Schadstoffpotential auf. Aufgrund des hohen Versiegelungsgrades der Innenstadt stellen diese Schadstoffe i.d.R. keine Gefahr für die Nutzer der Grundstücke und das Grundwasser dar.
Fällt im Rahmen von Bauarbeiten auf einer aufgefüllten Fläche Bodenaushub an, so ist zu bewerten, ob Schadstoffe vorhanden sind und welche Art der Wiederverwertung möglich ist.
 
Als Altlasten bezeichnet man Altstandorte und Altablagerungen, bei denen schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Wird auf einer Fläche durch Gutachten dieser Nachweis erbracht, so kann die Bodenschutzbehörde nach dem Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetz eine Sanierung anordnen, um diese Gefahren zu beseitigen.
Die wohl bekannteste "Altlast" Hanaus ist das sogenannte "Pintsch-Gelände" auf der Hafeninsel. Hier wurden durch den Betrieb einer Altölraffinerie Boden und Grundwasser verunreinigt. Rund 100 Millionen DM kostete das Land Hessen die mittlerweile abgeschlossene Sanierung. Eine Dokumentation der Erkundung und Sanierung des Pintsch-Standortes ist als Buch erschienen (ISBN: 3811499904).
Unter diesem Begriff werden in der Hanauer Altflächendatei alle schädlichen Bodenveränderungen zusammengefasst, die keiner der o.g. Kategorien zuzuordnen sind. Hierunter fallen beispielsweise Verunreinigungen durch einen undichten Heizöltank im Keller eines Wohnhauses, der flächige Eintrag von Schadstoffen aus dem Straßenverkehr oder aus den Emissionen der Industriebetriebe sowie der Eintrag von Pflanzenschutz- und Düngemitteln durch die Landwirtschaft.