Beurkundungen

Im Jugendamt können bestimmte öffentliche Beurkundungen vorgenommen werden, die kostenfrei sind. Diese sind insbesondere:
 
  • Anerkennung der Vaterschaft für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern inkl. Zustimmung der Mutter und ggf. der gesetzlichen Vertreter
  • Vaterschaftsanerkennungen bei anhängigen Scheidungsverfahren (Voraussetzung: Scheidungsantrag muss vor der Geburt des Kindes bei Gericht anhängig sein) und Zustimmung des Ehemannes
  • Erklärungen über das gemeinsame Sorgerecht für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern
  • Festsetzung von Kindesunterhalt (Erstfestsetzung oder Abänderung), sofern das Kind zum Zeitpunkt der Beurkundung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Es ist zu beachten, dass diese Aufzählung nicht vollständig ist und außerdem die jeweilige persönliche Situation vor einer Beurkundung besprochen werden muss.
Termine können Sie direkt mit den zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern vereinbaren.
 
Mit einem sogenannten Negativattest kann eine Mutter, die mit dem Vater ihres Kindes nicht verheiratet ist/war, das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.
Hierin wird bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Bescheinigung keine übereinstimmende Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge und keine gerichtliche Ersetzung der Sorgeerklärung und keine gerichtliche Entscheidung zur gemeinsamen elterlichen Sorge vorliegen. Die Bescheinigung kann die Mutter bei dem für sie zuständigen Jugendamt erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auch hier:
Sorgerecht beantragen ( Hessen Finder)
Vaterschaftsanerkennung (Hessen-Finder)
Gemeinsame elterliche Sorge bei nicht verheirateten Eltern;