Abfall
und EntsorgungHier finden Sie alle Themen der Hanau Infrastruktur Service (HIS) für Ihre Abfallentsorgung:
Gartenabfälle
Alle Annahmestellen sind von 09:00-13:00 Uhr jeden Samstag im Monat geöffnet.Wertstoffhof
Jeden Samstag von 8-13 Uhr und Mittwoch von 15:00-17:00 geöffnetSperrmüll
Rechtzeitig Sperrmüll können Sie mit unserem Online Service beantragenAbfallkalender für Ihre Straße und weitere Entsorgungsstandorte
Mit Hilfe der Müllmax-Plattform, können Sie hier ihre individuelle straßenbezogene Abfallkalender erstellen.Sammel- Entsorgungsstellen
Hier finden Sie alle Glas und Papiersammelstellen in Hanau und den Stadtteilen.Abfalltonnen
Alle Informationen rund um die Abfalltonnen. Wo kann ich sie bestellen, was passiert wenn man sie vergessen hat.Sondermüll (Schadstoffe)
Alle Termine des Schadstoffmobils finden Sie hier. Welche Stoffe abgegeben werden dürfen, finden Sie im Abfall ABCAbfall ABC
Im Abfall -ABC finden Sie alle Abfallarten und welcher Entsorgungsweg der Richtige ist, in einer alphabetischen Übersicht.Der neue Internet-Verschenkmarkt – umweltfreundlich und nachhaltig
Entdecken Sie Kategorien wie „Verschenke“ oder „Suche“, oder stöbern Sie nach Rubriken wie „Möbel“, „Haushalt“ oder „Für Kinder“, aber auch nach beliebigen Stichworten. Die Nutzung des Portals ist für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos.
Entdecken Sie Kategorien wie „Verschenke“ oder „Suche“, oder stöbern Sie nach Rubriken wie „Möbel“, „Haushalt“ oder „Für Kinder“, aber auch nach beliebigen Stichworten. Die Nutzung des Portals ist für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos.
Weitere Informationen zum Thema Abfall und Entsorgung:
Hygiene- und Sicherheitsvorschriften für Wertstoffhof und Grüngutannahmestellen:
Schadstoffmobil/Sonderabfälle
Der Main-Kinzig-Kreis bittet, folgende Hinweise zu beachten:
Empfohlene Vorgehensweise für Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten in Coronavirus-Quarantäne:
Sämtliche Abfälle, die kontaminiert sein könnten, sollen in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben werden. Dies gilt besonders für gebrauchte Taschentücher, diese dürfen nicht in die Papiertonne gegeben werden.
Die Abfallsäcke sind anschließend durch Verknoten oder Zubinden zu verschließen.
Alle Abfälle des privaten Quarantäne-Haushalts müssen in die Restabfalltonne gegeben werden, dies gilt auch für Bioabfälle, Papier und Leichtverpackungen (gelbe Tonne).
Für Glasabfälle und Pfandverpackungen wird empfohlen, diese nicht über die Restmülltonne zu entsorgen, sondern bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren. Eine Reinigung der Oberflächen ist empfehlenswert.
Spitze und scharfe Gegenstände sollten in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt werden.
Abfallsäcke mit kontaminiertem Inhalt sollen nicht frei zugänglich neben Abfalltonnen gestellt werden.
Weitere Tipps und Hinweise:
Vermeiden Sie Abfall, wo immer es Ihnen möglich ist. Achten Sie beim Einkauf auf Mehrwegverpackungen oder unverpackte Lebensmittel. Erstellen Sie z. B. einen Essensplan und kaufen Sie nur die Menge an Lebensmitteln, die Sie in einem bestimmten Zeitraum verbrauchen können. Bitte werfen Sie keine Lebensmittel weg! Wenn Sie nicht zu einem Quarantäne-Haushalt gehören, achten Sie auf die Abfalltrennung! In die Abfalltonnen passen mehr Abfälle hinein, wenn z. B. Kartons kleingeschnitten und Milchverpackungen zusammengefaltet werden. Sollten sich dennoch einmal verdorbene oder überlagerte Lebensmittel im Haushalt befinden, bitte nicht mit Verpackung in die Biotonne geben! Bitte werfen Sie Abfälle nicht unachtsam auf Straßen und Grünflächen! Durch eingeschränkte Personalkapazitäten können die Reinigungsleistungen zum Teil nicht vollumfänglich durchgeführt werden. Bitte entsorgen Sie Feuchttücher nicht über die Toilette.
- Kein Verlassen des Fahrzeugs im Wartebereich
- Verlassen des Fahrzeugs nur durch eine Person während des Abladens
- Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten
- Die Anlieferung ist nur für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hanau möglich. Bei Bedarf ist ein Personalausweis oder ähnliches vorzuzeigen.
Schadstoffmobil/Sonderabfälle
Der Main-Kinzig-Kreis bittet, folgende Hinweise zu beachten:
- Wegen des zu erwartenden hohen Andrangs bitten wir darum, aufschiebbare Anlieferungen an späteren Terminen vorzunehmen.
- Bei großem Andrang müssen evtl. gegen Ende der Sammelzeit Anliefernde weggeschickt werden.
- Anweisungen des Betriebspersonals sind zu beachten.
Empfohlene Vorgehensweise für Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten in Coronavirus-Quarantäne:
Sämtliche Abfälle, die kontaminiert sein könnten, sollen in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben werden. Dies gilt besonders für gebrauchte Taschentücher, diese dürfen nicht in die Papiertonne gegeben werden.
Die Abfallsäcke sind anschließend durch Verknoten oder Zubinden zu verschließen.
Alle Abfälle des privaten Quarantäne-Haushalts müssen in die Restabfalltonne gegeben werden, dies gilt auch für Bioabfälle, Papier und Leichtverpackungen (gelbe Tonne).
Für Glasabfälle und Pfandverpackungen wird empfohlen, diese nicht über die Restmülltonne zu entsorgen, sondern bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren. Eine Reinigung der Oberflächen ist empfehlenswert.
Spitze und scharfe Gegenstände sollten in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt werden.
Abfallsäcke mit kontaminiertem Inhalt sollen nicht frei zugänglich neben Abfalltonnen gestellt werden.
Weitere Tipps und Hinweise:
Vermeiden Sie Abfall, wo immer es Ihnen möglich ist. Achten Sie beim Einkauf auf Mehrwegverpackungen oder unverpackte Lebensmittel. Erstellen Sie z. B. einen Essensplan und kaufen Sie nur die Menge an Lebensmitteln, die Sie in einem bestimmten Zeitraum verbrauchen können. Bitte werfen Sie keine Lebensmittel weg! Wenn Sie nicht zu einem Quarantäne-Haushalt gehören, achten Sie auf die Abfalltrennung! In die Abfalltonnen passen mehr Abfälle hinein, wenn z. B. Kartons kleingeschnitten und Milchverpackungen zusammengefaltet werden. Sollten sich dennoch einmal verdorbene oder überlagerte Lebensmittel im Haushalt befinden, bitte nicht mit Verpackung in die Biotonne geben! Bitte werfen Sie Abfälle nicht unachtsam auf Straßen und Grünflächen! Durch eingeschränkte Personalkapazitäten können die Reinigungsleistungen zum Teil nicht vollumfänglich durchgeführt werden. Bitte entsorgen Sie Feuchttücher nicht über die Toilette.
Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff für die Herstellung von Papierprodukten, wodurch ein wesentlicher Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet wird. Voraussetzung dafür ist die getrennte Erfassung des Altpapiers.
Was kommt in die Papierbehälter ?
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Infoblatt.
Was kommt in die Papierbehälter ?
- unverschmutzte Altpapiere (Zeitungen, Illustrierte, Zeitschriften, Hefte)
- Kataloge
- Bücher ohne Deckel
- Hefte
- Prospekte
- Kalender
- Verpackungsmaterial aus Papier und Pappe
- feste und wasserdichte Papiere (Butterbrot- und Transparentpapier)
- verschmutzte Papiere (Hygienepapiere, Reinigungstücher)
- Wachs- und Ölpapiere
- mit Kunststoff oder Metall beschichtete Papiere (Milch- und Saftkartons, Pappteller, Kaugummipapier)
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Infoblatt.
Bioabfälle sind überlassungspflichtige Abfälle, die getrennt zu erfassen sind und über die Biotonne einer Verwertung zugeführt werden.
Soweit eine zulässige Eigenkompostierung stattfindet, kann die zuständige Gemeinde / Stadt bzw. der Abfallzweckverband je nach Satzung eine Befreiung von der Nutzung der Biotonne aussprechen.
Bioabfälle sind zum Beispiel
Das gehört nicht in die Biotonne:
Alle Informationen zum Bioabfall finden Sie auch in unserem Informations Flyer.
Seit 01.01.2015 besteht nach § 11 Abs.1 KrWG eine Biotonnenpflicht für alle Haushalte.
Soweit eine zulässige Eigenkompostierung stattfindet, kann die zuständige Gemeinde / Stadt bzw. der Abfallzweckverband je nach Satzung eine Befreiung von der Nutzung der Biotonne aussprechen. In diesem Fall können Sie als Hanauer Bürgerin oder Bürger die Befreiung vom Besitz einer Biotonne über das Formular "Kompostierung, Antrag" beantragen.
Soweit eine zulässige Eigenkompostierung stattfindet, kann die zuständige Gemeinde / Stadt bzw. der Abfallzweckverband je nach Satzung eine Befreiung von der Nutzung der Biotonne aussprechen.
Bioabfälle sind zum Beispiel
- Gemüse- und Obstreste
- Balkon- und Topfpflanzen
- Kaffeefilter und Teebeutel
- Speisereste, altes Brot, Eierschalen, Fallobst
- Laub, Rasenschnitt, kleiner Heckenschnitt.
Das gehört nicht in die Biotonne:
- Asche
- Holzkohle
- Katzenstreu (Granulat)
- Kehricht
- Plastikbeutel
- Staubsaugerbeutel mit Inhalt
- Steine
- Tierkot
- Windeln
- Zigarettenkippen
Alle Informationen zum Bioabfall finden Sie auch in unserem Informations Flyer.
Seit 01.01.2015 besteht nach § 11 Abs.1 KrWG eine Biotonnenpflicht für alle Haushalte.
Soweit eine zulässige Eigenkompostierung stattfindet, kann die zuständige Gemeinde / Stadt bzw. der Abfallzweckverband je nach Satzung eine Befreiung von der Nutzung der Biotonne aussprechen. In diesem Fall können Sie als Hanauer Bürgerin oder Bürger die Befreiung vom Besitz einer Biotonne über das Formular "Kompostierung, Antrag" beantragen.
Alle Verpackungen sollten vollständig entleert und grob gereinigt sein.
Ausschließlich:
Was kommt nicht in die gelben Behälter ?
- Das Stapeln von verschiedenen Materialien (Joghurtbecher in Konservendosen) erschwert die Sortierung und sollte vermieden werden.
- Verpackungen bestehen oft aus mehreren Materialien (Pappschachtel mit grünem Punkt und unbedruckte Folie), die getrennt entsorgt werden müssen.
Ausschließlich:
- die Verpackungen aus Kunststoff, Metall (Aluminium, Weißblech) und Verbundstoffen (die aus mehreren Materialien, wie Pappe, Kunststoff oder Aluminium, bestehen).
- Weißblech: Konserven- und Getränkedosen, Verschlüsse
- Aluminium: Dosen, Deckel, Schalen, Folien
- Kunststoff: Becher für Margarine, Joghurt, Milchprodukte, Folien, Beutel, Tragetaschen, Plastikflaschen für Spül-, Wasch- und Körperpflegemittel, Schaumstoffe, wie Fleisch-, Gemüse- und Obstschälchen, Styropor, Blisterverpackungen (Formplastik mit Pappe)
- Verbundstoffe: Getränkekartons, Vakuumverpackungen
Was kommt nicht in die gelben Behälter ?
- Altglas oder Altpapier (auch mit dem grünen Punkt)
- Küchenabfälle (Obst- und Gemüseabfälle, Lebensmittelreste)
- Sonderabfälle (Batterien, Haushaltschemikalien)
- medizinische Abfälle (z.B.Einwegspritzen)
- mineralische Abfälle (Asche)
- Metallschrott- Kinderspielzeug (Holz, Plastik
- verpackungsfremde Kunststoffe (Eimer, Blumenkästen, Rohre, Abdeckplanen)
- verpackungsfremde Stoffe (Windeln, Kugelschreiber, Filzstifte, Textilreste, Leder, Fenster- und Spiegelglas)
- Stanniol (silberglänzende Zinnfolie)
Zum Hausmüll oder Restabfall zählen feste, gemischte Abfälle, die bei der normalen Haushaltsführung in Privathaushalten entstehen. Diese Abfälle gehören in die Hausmülltonne beziehungsweise Restabfalltonne. Solche Abfälle sind zum Beispiel:
- Staubsaugerbeutel,
- Windeln und andere Hygieneartikel,
- Asche,
- Kehricht,
- Kleintier- und Katzenstreu,
- Porzellan,
- Tapeten und beschichtete Papiere wie Geschenk- und Backpapiere.
Als wilder Müll werden Abfälle bezeichnet, die achtlos oder auch vorsätzlich in Wald- und Erholungsgebieten, auf öffentlichen Flächen oder im Stadtgebiet außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter entsorgt werden. Der wilde Müll beeinträchtigt nicht nur das Landschaftsbild und die Aufenthaltsqualität, er kann zu einer Gefährdung von Boden, Grundwasser oder der Luft führen und birgt Verletzungsgefahren für Mensch und Tier.
Es entsteht ökologischer und ökonomischer Schaden, der am Ende von allen Bürgerinnen und Bürgern über Steuern und Gebühren beglichen werden muss.
Durchschnittlich 130 Tonnen illegale Ablagerungen entfernt die Stadt Hanau jährlich. Neben dem achtlosen Wegwerfen von kleinen Verpackungen und Zigarettenkippen, dem Ausspucken von Kaugummis zählen Bauschutt, Sperrmüll, Restmüll sowie Autoreifen, Elektroaltgeräte und Grünschnitt zu den häufigsten illegalen Ablagerungen.
Diese illegale Beseitigung von Abfällen stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar und wird, sobald der Verursacher bekannt ist, mit Bußgeldern oder bei umweltgefährdenden Ablagerungen als Straftat geahndet. Die Stadt Hanau hat aktuell den Bußgeldkatalog überarbeitet. So wird jetzt z. B. das Wegwerfen einer „Zigarettenkippe“ mit einem Bußgeld in Höhe von 75,00 € geahndet.
Haben Sie eine illegale Ablagerung von Abfällen entdeckt?
Melden Sie diese bitte mit Informationen zum Standort und ggf. mit einem Foto der Ablagerung an
Untere Naturschutzbehörde (UNB) bei Abfallablagerungen im Außenbereich
E-Mail: Umweltamt@hanau.de / Tel.: 06181 295-785
Stadtpolizei oder Ordnungsamt bei Abfallablagerungen im (bebauten) Stadtgebiet
E-Mail: Stadtpolizei@hanau.de / Tel.: 06181 295-1900 oder E-Mail: Ordnungsamt@hanau.de / Tel.: 06181 295-1657
Grundstückseigentümer müssen sich grundsätzlich um die Beseitigung von wildem Müll auf dem eigenen Grundstück kümmern, der von Anderen darauf abgelagert worden ist, da der jeweilige Abfallbesitzer für die Beseitigung zuständig ist.
Ist Ihnen die Verunreinigung unserer Stadt auch ein Dorn im Auge?
Helfen Sie uns, für ein sauberes Stadtbild zu sorgen, indem Sie Sauberkeitspate der Stadt Hanau werden. Alle Informationen finden Sie hier
Es entsteht ökologischer und ökonomischer Schaden, der am Ende von allen Bürgerinnen und Bürgern über Steuern und Gebühren beglichen werden muss.
Durchschnittlich 130 Tonnen illegale Ablagerungen entfernt die Stadt Hanau jährlich. Neben dem achtlosen Wegwerfen von kleinen Verpackungen und Zigarettenkippen, dem Ausspucken von Kaugummis zählen Bauschutt, Sperrmüll, Restmüll sowie Autoreifen, Elektroaltgeräte und Grünschnitt zu den häufigsten illegalen Ablagerungen.
Diese illegale Beseitigung von Abfällen stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar und wird, sobald der Verursacher bekannt ist, mit Bußgeldern oder bei umweltgefährdenden Ablagerungen als Straftat geahndet. Die Stadt Hanau hat aktuell den Bußgeldkatalog überarbeitet. So wird jetzt z. B. das Wegwerfen einer „Zigarettenkippe“ mit einem Bußgeld in Höhe von 75,00 € geahndet.
Haben Sie eine illegale Ablagerung von Abfällen entdeckt?
Melden Sie diese bitte mit Informationen zum Standort und ggf. mit einem Foto der Ablagerung an
Untere Naturschutzbehörde (UNB) bei Abfallablagerungen im Außenbereich
E-Mail: Umweltamt@hanau.de / Tel.: 06181 295-785
Stadtpolizei oder Ordnungsamt bei Abfallablagerungen im (bebauten) Stadtgebiet
E-Mail: Stadtpolizei@hanau.de / Tel.: 06181 295-1900 oder E-Mail: Ordnungsamt@hanau.de / Tel.: 06181 295-1657
Grundstückseigentümer müssen sich grundsätzlich um die Beseitigung von wildem Müll auf dem eigenen Grundstück kümmern, der von Anderen darauf abgelagert worden ist, da der jeweilige Abfallbesitzer für die Beseitigung zuständig ist.
Ist Ihnen die Verunreinigung unserer Stadt auch ein Dorn im Auge?
Helfen Sie uns, für ein sauberes Stadtbild zu sorgen, indem Sie Sauberkeitspate der Stadt Hanau werden. Alle Informationen finden Sie hier
Erstellen Sie Ihren persönlichen Abfallkalender durch Eingabe Ihres Straßennamens in der Online-Version.
Den Online-Abfallkalender können Sie abspeichern oder ausdrucken.
Auf Wunsch erinnert eine E-Mail oder der Sprachassistent Amazon Alexa daran, die Tonnen rechtzeitig an die Straße zu stellen.
Sie möchten zukünftig sofort per E-Mail informiert werden, falls es z. B. Störungen bei der Leerung der Abfalltonnen oder Änderungen der Öffnungszeiten der Entsorgungsmöglichkeiten in Hanau gibt?
Ab sofort sind alle Daten bis Ende 2023 an dieser Stelle als individueller oder persönlicher Abfallkalender abrufbar
Den Online-Abfallkalender können Sie abspeichern oder ausdrucken.
Auf Wunsch erinnert eine E-Mail oder der Sprachassistent Amazon Alexa daran, die Tonnen rechtzeitig an die Straße zu stellen.
Sie möchten zukünftig sofort per E-Mail informiert werden, falls es z. B. Störungen bei der Leerung der Abfalltonnen oder Änderungen der Öffnungszeiten der Entsorgungsmöglichkeiten in Hanau gibt?
- Dann aktivieren Sie in Ihrem Infomail Eintrag die Option "Ich möchte aktuelle Informationen der Abfallwirtschaft erhalten".
Ab sofort sind alle Daten bis Ende 2023 an dieser Stelle als individueller oder persönlicher Abfallkalender abrufbar
Ausgehend von den Prinzipien "vermeiden ist besser als entsorgen" oder "der beste Abfall ist der, der erst garnicht entsteht" folgende Tips:
Wenn Sie beim Kauf von Artikeln bereits auf deren Reparaturfreundlichkeit achten, haben Sie länger Freude an dem Gerät und sparen Geld.
Bevorzugen Sie ungebleichte Recyclingprodukte, etwa bei Schreibpapier, Hygiene- und Toilettenpapier.
Ein am Briefkasten angebrachter Aufkleber "Keine Werbung ein werfen" bewahrt Sie vor einer Flut von Werbewurfsendungen.
Weitere nützliche Informationen finden Sie hier: Mülltrennung-wirkt.de
Nützliche informationen zum Ordnungsgemäßen entsorgung von Medikamenten
- Nutzen Sie Pfandflaschen oder -gläser.
- Verzichten Sie auf Einwegartikel, wie Einmalrasierer oder Mini-Portionsverpackungen.
- Kaufen Sie nachfüllbare Großpackungen. Dabei sparen Sie sogar noch Geld.
- Meiden Sie aufwendige Verpackungen, wie mehrfach verpackte Süßwaren.
- Nutzen Sie Einkaufskorb oder eine Baumwolltasche, verzichten Sie auf Plastiktüten.
- Nehmen Sie einen Brotbeutel mit zum Bäcker und eine Wurstdose mit zum Fleischer.
Wenn Sie beim Kauf von Artikeln bereits auf deren Reparaturfreundlichkeit achten, haben Sie länger Freude an dem Gerät und sparen Geld.
Bevorzugen Sie ungebleichte Recyclingprodukte, etwa bei Schreibpapier, Hygiene- und Toilettenpapier.
Ein am Briefkasten angebrachter Aufkleber "Keine Werbung ein werfen" bewahrt Sie vor einer Flut von Werbewurfsendungen.
Weitere nützliche Informationen finden Sie hier: Mülltrennung-wirkt.de
Nützliche informationen zum Ordnungsgemäßen entsorgung von Medikamenten
Hier finden Sie alle Kontaktadressen rund um das Thema Abfall der Hanau Infrastruktur Service:
Abfallberatung
Wertstoffhof
Einsatzleitung Abfallsammlung/Müllabfuhr
Einsatzleitung Straßenreinigung
Sperrmüllanträge HIS
Containerdienst HIS
Behälterverwaltung HIS
Abfallberatung
Wertstoffhof
Einsatzleitung Abfallsammlung/Müllabfuhr
Einsatzleitung Straßenreinigung
Sperrmüllanträge HIS
Containerdienst HIS
Behälterverwaltung HIS
Aktuelle Pressemitteilungen:
Abfallkalender zum Download für alle Straßen und Stadtteile:
-
861.1 kB
Abfallsatzung zum Download:
-
207.7 kB
Abfallflyer in verschiedenen Sprachen
-
481.1 kB
-
559.9 kB
-
535.9 kB
-
479.1 kB
-
483.8 kB
-
481.0 kB
-
552.0 kB
-
483.3 kB
-
484.2 kB
-
552.8 kB
-
478.4 kB
-
483.7 kB
-
553.8 kB