Häufig gestellte Fragen zur Kreisfreiheit

(Stand: Mai 2023)
Hier haben wir Ihnen die meistgestellten Fragen und Antworten zum Thema Kreisfreiheit zusammengestellt.

Zudem können Sie auch den gemeinsamen Entwurf des Grenzänderungsvertrages zwischen dem Main-Kinzig-Kreis und der Brüder-Grimm-Stadt Hanau herunterladen.
Die Übertragung der Aufgaben und Daten ist erfolgt. Die Aufwendungen für Beratungen, Gutachten und Expertisen rund um den Prozess sind noch nicht abschließend zu beziffern, werden aber voraussichtlich mehrere 100.000 Euro betragen.
Der Prozess ist so vorgesehen, dass diese Effekte möglichst vermieden werden. Doch den Beschäftigten ist der Wechsel freigestellt, so dass eine verbindliche Prognose noch nicht möglich ist.
Mit ihrem Antrag hat die Stadt Hanau völliges Neuland betreten, so dass sich alle Verwaltungsebenen zunächst einmal über das geeignete Procedere verständigen mussten. Auch die inhaltliche (vertragliche) Auseinandersetzung war ein komplexer Vorgang und das Ergebnis muss langfristig bestehen können. Zudem hat unter anderem die Corona-Pandemie den Prozess nachhaltig unterbrochen.
Die Stadt Hanau ist überzeugt davon: Was vor Ort gelöst werden kann, soll auch vor Ort gelöst werden. Denn von kurzen Wegen profitiert die Bürgerschaft ebenso wie von spezifischen Ortskenntnissen, die in die Lösung von Problemen einfließen können.
Hanau hat bereits als Sonderstatus-Stadt zahlreiche Aufgaben erfüllt, die üblicherweise von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt erledigt werden. Die Übernahme weiterer Aufgaben im Zuge der Kreisfreiheit ermöglicht es der Stadt, Synergien zu nutzen, um die Verwaltung noch effizienter und bürgernaher zu gestalten. Zudem sind die Struktur und damit auch die Interessenlagen der Kommunen im Main-Kinzig-Kreis höchst unterschiedlich. Der Großstadt Hanau im Ballungsraum Frankfurt/ Rhein-Main stehen eher ländliche Strukturen im Osten des Kreises mit einer Ausrichtung nach Fulda gegenüber. Hanau will künftig seine Interessen klar und eindeutig im großstädtisch geprägten Ballungsraum vertreten. Bereits jetzt gehört Hanau als Mitglied allen Einrichtungen des Ballungsraumes an. Mit der Kreisfreiheit würde es hier eine klare Aufgaben- und Interessenverteilung zwischen der Stadt und dem Main-Kinzig-Kreis geben.
Die angestrebte Kreisfreiheit ist der konsequente Schritt, der sich aus der dynamischen Entwicklung unserer Stadt und dem damit einhergehenden Wachstum ergibt. Von dieser deutlichen Neupositionierung als kreisfreie Stadt profitiert unsere Außenwirkung. Unser Image wird deutlich aufgewertet und unsere Bedeutung im Reigen der Kommunen in der Metropolregion Rhein-Main erhöht sich.
Grundsätzlich gehört es zum Hanauer Selbstverständnis als Oberzentrum, das seine Angebote nie beschränkt auf die eigenen Stadtgrenzen geplant werden. Die Schulen waren schon immer offen auch für die Kinder aus dem Umland. Die Zahl der Einpendelnden übersteigt die der Auspendelnden deutlich. Oder auch: selbstverständlich reicht das Einzugsgebiet des Klinikums der Stadt Hanau weit über die Hanauer Gemarkungsgrenze hinaus.

a) aus Hanau
Ein deutlicher Gewinn an Bürgernähe ergibt sich bereits aus der Tatsache, dass dann alle kommunalen Dienstleistungen von einer Behörde erbracht werden und alle kommunalen Dienststellen in Hanau sind. Der Standort der Kreisverwaltung ist dagegen im rund 25 km entfernten Gelnhausen.
 
Mit der Übernahme der neuen Aufgabenbereiche hat die Stadt künftig die Chance, eigene Schwerpunkte zu setzen und die Prioritäten an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. Konkretes Beispiel wäre eine gezielte Präventionsarbeit des Gesundheitsamtes in Problemvierteln.
 
Die Kreisfreiheit ermöglicht aber auch ganz neue, bürgerfreundliche Konzepte, wie beispielsweise das Hanauer Modell. Hier werden soziale Angelegenheiten und Dienstleistungen „rund um das Erwerbsleben“ an einem Platz konzentriert unter einem Dach angeboten, so dass Prozesse vernetzt und im Interesse der Betroffenen aufeinander abgestimmt werden können.
 
b) aus dem restlichen MKK
Es bestand und besteht Konsens in dem Bestreben, dass die Auskreisung der Stadt Hanau keine Nachteile für die übrigen 28 kreisangehörigen Kommunen bringen soll.
Hanau vertritt die feste Überzeugung, dass die Qualität steigt, je näher man die Entscheidungen an den Ort bringt, an dem die Menschen leben. Deshalb will die Stadt als kreisfreie Kommune für alle denkbaren Bereiche die Verantwortung übernehmen. Das bedeutet mehr Bürgernähe, nicht nur im Sinne von erfreulich kurzen Wegen für die Bürgerschaft, sondern auch bezogen auf eine bessere, weil unmittelbarere Wahrnehmung von Bürgerinteressen.
 
Ein Beispiel, wie durch die gut durchdachte Integration neuer Aufgaben in bestehende Zuständigkeiten größere Organisationseinheiten entstehen, die deutlich spürbare Synergieeffekte im Interesse der Bürgerschaft freisetzen, ist die Zulassungsstelle. Diese ist Anfang 2022 an Hanau zurückgefallen und wurde mit dem Stadtladen zum neuen Bürgerservice zusammengelegt. Indem hier alle Strukturen und Verfahrensprozesse auf den Prüfstand gestellt und neu konzipiert wurden, können heute reibungslose Abläufe in beiden publikumsintensivsten Bereiche sichergestellt werden.
Die Stadt Hanau ist in Sachen Schulträgerschaft schon immer kreisfrei gewesen. Insofern ändert sich nichts: die Schulen der Stadt Hanau stehen wie schon in der Vergangenheit grundsätzlich auch für Schülerinnen und Schüler des Main-Kinzig-Kreises im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung offen.
Diese wurde zuletzt im Juni 2020 aktualisiert (Stadtverordnetenbeschluss vom 22. Juni 2020) und hat eine Laufzeit von vier Jahren.
Vereinbart ist darin eine Beschulung von bis zu 350 Schülerinnen und Schüler des Main-Kinzig-Kreises pro Jahrgang ab Klasse 5 an Hanauer Gymnasien (bzw. Gymnasialzweigen) vorsieht. Diese Größenordnung ist auch im Schulentwicklungsplan der Stadt Hanau für die weiterführenden Schulen (Laufzeit bis 2025) berücksichtigt.
Umgekehrt besuchen übrigens auch Schülerinnen und Schüler der Stadt Hanau Schulen in benachbarten Kommunen des Kreises.
 
Bereits 2005, als Hanau sich für den Erhalt des „HU“-Kennzeichens eingesetzt hatte, wurde der Stadt auch die Zuständigkeit der Kfz-Zulassungsbehörde übertragen. Geregelt durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Main-Kinzig-Kreises übernahm dieser seinerzeit weiterhin die Aufgaben für die Stadt Hanau.
Angestoßen durch die Entscheidung für die Kreisfreiheit war die Übernahme der Verantwortung für die Zulassungsstelle der erste Schritt in diese Richtung. Gelöst wurde dies durch die Schaffung der neuen Organisationseinheit Hanau Bürgerservice, in der die Aufgaben des früheren Stadtladens und der neuen Kfz-Zulassung zusammengeführt wurden. Den Hanauerinnen und Hanauern wird damit ein effizienter, bürgerfreundlicher Service geboten, der einer Großstadt angemessen ist.
Mit der Kreisfreiheit fällt dann auch Zuständigkeit für die Führerscheinstelle an die Stadt Hanau.
Für die arbeitslosen Menschen der übrigen 28 Kommunen im MKK ändert sich nichts.
Für Hanauer Bürgerinnen und Bürger wird eine zentrale Anlaufstelle als „Haus rund um das Erwerbsleben“ am Hauptbahnhof neu gebaut. Hier ist weiterhin die Agentur für Arbeit (AA) für die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (SGBIII) zuständig. Langzeitarbeitslose, die bis zum Aufgabenübergang durch das Kommunale Center für Arbeit (KCA) betreut werden, finden in dem Gebäude das zukünftige Jobcenter (gemeinsame Einrichtung zwischen der Stadt HU und der AA).
Daneben werden auch die kommunalen Aufgaben wie Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungsgesetz sowie eine Beratungsstelle für Familien dort angesiedelt. Darüber hinaus wird auch die VHS Schulungsräume erhalten, um dort berufliche Weiterbildungen und Sprachkurse anzubieten.
Die AQA ist ein 100% Tochtergesellschaft des MKK, daran wird sich auch durch die Kreisfreiheit Hanaus nichts ändern.
Die Stadt Hanau wird mit dem Eintritt in die Kreisfreiheit ein Arbeitsmarktprogramm auflegen und dazu mit der AQA zusammenarbeiten.
Vertraglich geregelt sind Maßnahmen in Höhe von 0,5 Mio € jährlich für 5 Jahre.