Wahlrecht für im Ausland lebende Deutsche

Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und in der Bundesrepublik keine Meldeanschrift haben, werden nur auf förmlichen Antrag und nach Abgabe einer Versicherung an Eides statt in ein Wählerverzeichnis eingetragen, sofern sie
  • entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar betroffen sind.
Das für den Antrag benötigte Formular finden Sie hier.

Für Wahlberechtigte, die vor Ihrem Wegzug den Wohnsitz in Hanau hatten, ist das Wahlamt der Stadt Hanau der Ansprechpartner. Für alle anderen Wahlberechtigten ist das Wahlamt der Wegzugsgemeinde zuständig.
 
Bitte senden Sie die ausgefüllten Seiten 4 bis 6 ausgedruckt und unterschrieben im Original auf dem Postweg an folgende Anschrift:
 
Stadt Hanau
-Wahlbüro-
Am Markt 14-18
63450 Hanau
Germany

 
Der Antrag muss bis spätestens 5. September 2021 im Original beim Wahlbüro eingegangen sein. Die Form der Antragstellung und Frist ist gesetzlich geregelt. Das Wahlbüro hat keine Möglichkeit, hiervon abzuweichen. Eine Übersendung per E-Mail ist nicht ausreichend.
Bitte bedenken Sie bei der Antragstellung die Postlaufzeiten.
 
Der Bundeswahlleiter hat weitere umfangreiche Informationen auf seiner Homepage erstellt.