Boden- und wassergefährdende Stoffe
Wenn Sie eine Heizölanlage, ein Benzinlager, Pflanzenschutzmittellager oder eine andere Anlage mit wassergefährdenden Stoffen planen, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit der unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde auf. Denn bei unsachgemäßer Lagerung können wassergefährdende Stoffe wie Öl, Benzin oder Chemikalien ins Erdreich oder Grundwasser gelangen – mit dauerhaften Schäden für Umwelt und Trinkwasser.
Was ist zu beachten?
Die Lagerung solcher Stoffe ist streng geregelt – durch gesetzliche Vorgaben und technische Vorschriften.
Je nach Lagermenge, Gefährdungsklasse, Standort und Art der Anlage müssen verschiedene Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
- Heizöltanks und ähnliche Anlagen sind häufig anzeigepflichtig.
- In vielen Fällen ist vor der Inbetriebnahme eine Prüfung durch einen Sachverständigen vorgeschrieben.
- Schutzmaßnahmen gegen Leckagen oder Oberflächenverunreinigungen sind oft verpflichtend – besonders in Wasserschutzgebieten.
Was im Einzelfall gilt, klären wir gerne mit Ihnen im persönlichen Gespräch.
Was tun im Schadensfall?
Wenn wassergefährdende Stoffe wie Heizöl, Benzin oder Diesel durch einen Unfall, Brand oder Leck austreten:
Was ist zu beachten?
Die Lagerung solcher Stoffe ist streng geregelt – durch gesetzliche Vorgaben und technische Vorschriften.
Je nach Lagermenge, Gefährdungsklasse, Standort und Art der Anlage müssen verschiedene Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
- Heizöltanks und ähnliche Anlagen sind häufig anzeigepflichtig.
- In vielen Fällen ist vor der Inbetriebnahme eine Prüfung durch einen Sachverständigen vorgeschrieben.
- Schutzmaßnahmen gegen Leckagen oder Oberflächenverunreinigungen sind oft verpflichtend – besonders in Wasserschutzgebieten.
Was im Einzelfall gilt, klären wir gerne mit Ihnen im persönlichen Gespräch.
Was tun im Schadensfall?
Wenn wassergefährdende Stoffe wie Heizöl, Benzin oder Diesel durch einen Unfall, Brand oder Leck austreten:
- Sofort Feuerwehr oder Polizei informieren
- Diese verständigen die untere Wasser- und Bodenschutzbehörde
- Wir veranlassen umgehend Maßnahmen zum Schutz des Bodens und Grundwassers