Luftbelastung

durch Staub und Schadstoffe
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Wie entstehen Luftverunreinigungen?
 
Luftverunreinigungen sind zum Beispiel Rauch, Ruß, Staub, Gase oder Dämpfe.
Sie entstehen vor allem:
  • in Industrie und Gewerbe,
  • in der Land- und Forstwirtschaft,
  • durch den Straßenverkehr,
  • aber auch in privaten Haushalten, etwa durch Heizungen oder Kamine.
 
Die Schadstoffe gelangen zunächst in die unterste Luftschicht. Von dort können sie sich weiter ausbreiten und auch entfernte Gebiete erreichen.
 
Es gibt verschiedene Formen von Luftschadstoffen, zum Beispiel: 
  • gasförmige Stoffe,
  • feine Schwebstoffe (Aerosole),
  • Staub- und Rußpartikel
  • sowie Mischformen daraus.
Rauchgasbelastungen aus Heizungen und Feuerungsanlagen
 
Eine besondere Form der Luftverunreinigung sind Rauchgasimmissionen.
Dabei handelt es sich um Rauchwolken, die von einer Feuerungsanlage ausgehen und die Nachbarschaft erheblich beeinträchtigen können.
 
Liegt ein Hinweis auf eine mögliche Belastung vor, können Sie sich an die Untere Immissionsschutzbehörde wenden. Ein mehrtägig geführtes Protokoll ist in solchen Fällen hilfreich und sollte, wenn möglich, mit eingereicht werden
Ein Protokoll zum Ausfüllen finden Sie hier.
 
Prüfung durch die Behörde
 
Die Untere Immissionsschutzbehörde prüft das Protokoll anhand festgelegter Richtwerte zur Luftreinhaltung.
Dabei wird auch der oder die zuständige Bezirksschornsteinfegermeisterin bzw. -meister einbezogen.
 
Geprüft wird unter anderem: 
  • ob tatsächlich eine erhebliche Geruchs- oder Rauchbelastung vorliegt oder
  • ob Mängel an der Feuerungsanlage die Ursache sind
Die Kosten für erforderliche Messungen trägt der Verursacher der Rauchgasbelastung.
 
Maßnahmen bei festgestellter Belastung
 
Stellt die Behörde eine erhebliche Beeinträchtigung fest, kann sie anordnen, dass der ordnungsgemäße Betrieb wiederhergestellt wird.
 
Diese Anordnung erfolgt per Bescheid und ist ebenfalls kostenpflichtig für den Verursacher.
 
Typische Emissionsquellen
 
Unter anderem fallen folgende Quellen in die Zuständigkeit der Unteren Immissionsschutzbehörde: 
  • private Schornsteine (keine gewerblichen Anlagen)
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Gaststätten
  • Anlagen auf Messen, Ausstellungen und Märkten