Ehrenplakette der Stadt Hanau

Die Stadt Hanau verleiht die Ehrenplakette an Persönlichkeiten oder Institutionen, die sich in besonders hervorragendem Maße um die Stadt Hanau und die Allgemeinheit verdient gemacht haben.
Die Ehrenplakette wird in Silber und in Gold verliehen.

Jeder kann die Verleihung der Ehrenplakette an einen Anderen formlos anregen. Die Anregung sollte zur Erleichterung der anschließenden Prüfung folgende Angaben über die auszuzeichnende Person enthalten:
  • Vorname(n) und Familienname,
  • Wohnanschrift,
  • Geburtsdatum,
  • Darstellung von Art und Umfang des ehrenamtlichen Engagements, gegebenenfalls Referenzpersonen.
Träger der Ehrenplakette der Stadt Hanau in Gold
Träger der Ehrenplakette der Stadt Hanau in Silber

An diese Stelle können Sie auch Anregungen für die Verleihung der Ehrenplakette richten.

Die Ehrungsvorgänge werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Von der Ehrungsanregung bis zur abschließenden Beurteilung vergeht erfahrungsgemäß eine längere Zeit, weil zahlreiche Stellen dazu beitragen, eine möglichst breite Informationsbasis für die Entscheidung zu gewinnen. Dies bitten wir zu berücksichtigen.

Rechtliche Grundlage für die Verleihung


Rechtliche Grundlage für die Verleihung der Ehrenplakette ist die Ehrenordnung der Stadt Hanau. Diese haben wir im Folgenden als Download bereit gestellt.

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