Geburt

Geburtstag

Herzlich Willkommen in Hanau!

Schwangerschaft und Geburt sind eine aufregende Zeit für werdende Eltern.
Erwartung, Neugier und Vorfreude gehören ebenso dazu wie Verunsicherung, Zweifel und Ängste.
Auch nach der Geburt tauchen viele Fragen auf. Alles ist plötzlich anders, das Leben scheint Kopf zu stehen und will neu organisiert werden.

 
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden. Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Die Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
  • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)
Für die Beurkundung der Geburt ihres Kindes sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Bei ALLEN Geburtsbeurkundungen
  • Personalausweise oder Reisepässe, evtl. mit Aufenthaltstitel (Kindesmutter und Kindesvater)
  • Geburtsurkunden, von beiden Elternteilen (Kindesmutter und Kindesvater)
 
Ausnahme: Sie wurden in Hanau geboren, dann liegt uns ihr Geburtenregister vor
  • ausländische Geburtsurkunden im Original mit deutscher Übersetzung, von einem vereidigten Dolmetscher (Kindesmutter und Kindesvater)
 
Sind sie verheiratet, geschieden oder verwitwet
  • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • Ausländische Heiratsurkunde im Original mit deutscher Übersetzung von einem vereidigten Dolmetscher
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Aufhebungsurteil oder Sterbeurkunde (ausländische Ausführungen mit Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers)
Nicht miteinander verheiratete Eltern
  • Vaterschafsanerkennung kann beim Jugendamt, Standesamt oder Notar abgegeben werden (auch vor Geburt des Kindes möglich)
  • Gemeinsame Sorgerechtserklärung kann nur beim Jugendamt vorgenommen werden (falls vorhanden, bitte vorlegen)
Alle Unterlagen/Urkunden müssen im Original vorgelegt werden.
Ausländischen Urkunden müssen in die deutsche Sprache übersetzt werden.

 
Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend – weitere Urkunden/Unterlagen können zur Beurkundung notwendig sein, diese nennt Ihnen die Standesbeamtin ggf. in dem Beratungsgespräch!

Geburtsurkunden werden beispielsweise für die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder für die erstmalige Beantragung eines Personalausweises benötigt. Die Geburtsurkunde enthält die Vornamen, den Familiennamen und das Geschlecht des Kindes, den Tag und Ort der Geburt, die Vor- und Familiennamen der Eltern sowie die rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt.
Hinweis: Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (bisher Geburtenbuch) gibt im Vergleich zur Geburtsurkunde alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat.

Bitte beachten Sie, dass im Vorfeld ein Termin vereinbart werden muss. Hierfür kontaktieren Sie bitteService Standesamt

Was kostet diese Dienstleistung?
Geburtsurkunde (erstes Exemplar): 12,00 Euro
bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare: je 6,00 Euro
Ausstellung für die gesetzliche Rentenversicherung: kostenfrei
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Zur Anzeige einer Hausgeburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
  • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Für die Beurkundung der Geburt ihres Kindes sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Bei ALLEN Geburtsbeurkundungen
  • Personalausweise oder Reisepässe, evtl. mit Aufenthaltstitel (Kindesmutter und Kindesvater)
  • Geburtsurkunden, von beiden Elternteilen (Kindesmutter und Kindesvater)
 
Ausnahme: Sie wurden in Hanau geboren, dann liegt uns ihr Geburtenregister vor
  • ausländische Geburtsurkunden im Original mit deutscher Übersetzung, von einem vereidigten Dolmetscher (Kindesmutter und Kindesvater)
Sind sie verheiratet, geschieden oder verwitwet
  • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • Ausländische Heiratsurkunde im Original mit deutscher Übersetzung von einem vereidigten Dolmetscher
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Aufhebungsurteil oder Sterbeurkunde (ausländische Ausführungen mit Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers)
Nicht miteinander verheiratete Eltern
  • Vaterschafsanerkennung kann beim Jugendamt, Standesamt oder Notar abgegeben werden (auch vor Geburt des Kindes möglich)
  • Gemeinsame Sorgerechtserklärung kann nur beim Jugendamt vorgenommen werden (falls vorhanden, bitte vorlegen)
Alle Unterlagen/Urkunden müssen im Original vorgelegt werden.
Ausländischen Urkunden müssen in die deutsche Sprache übersetzt werden.

 
Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend – weitere Urkunden/Unterlagen können zur Beurkundung notwendig sein, diese nennt Ihnen die Standesbeamtin ggf. in dem Beratungsgespräch!
 
Geburtsurkunden werden beispielsweise für die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder für die erstmalige Beantragung eines Personalausweises benötigt. Die Geburtsurkunde enthält die Vornamen, den Familiennamen und das Geschlecht des Kindes, den Tag und Ort der Geburt, die Vor- und Familiennamen der Eltern sowie die rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt.
Hinweis: Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (bisher Geburtenbuch) gibt im Vergleich zur Geburtsurkunde alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat.

Welche Gebühren fallen an?
Geburtsanzeige: kosten- und gebührenfrei
Geburtsurkunde für die Sozialleistung "Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft": gebührenfrei
zusätzliche Urkunden: jeweils 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Beantragung jede weitere der gleichen Art 6,00 Euro)
Das Willkommenspaket für Neugeborene erhalten alle in Hanau lebenden Eltern mit Neugeborenen zur Begrüßung. Einige Wochen nach der Geburt erhalten die Familien ein Gratulationsschreiben des Oberbürgermeisters mit einer Einladung zu einem Willkommenscafé in Hanau und einem Gutschein für das Willkommenspaket. Bei diesem Elterncafé nehmen die Familien nicht nur ihr Willkommenspaket entgegen, sondern haben gleichzeitig die Möglichkeit, andere Familien kennenzulernen, sich miteinander auszutauschen und Kontakte zu knüpfen. Das Fachpersonal vor Ort nimmt sich gerne Zeit für Fragen und Anregungen und interessiert sich für die Belange der Familien in ihrem Stadtgebiet.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Hilfreiche Links
Ansprechpartner zur Anmeldung von Neugeburten
Nur nach vorheriger Terminabsprache

Die Anmeldung neugeborender Kinder erfolgt nach dem Nachnamen des Kindes
A - E
Frau Schickling
Tel.: 06181/295-8109
Email: baby@hanau.de

F - Z
Frau Valenti
Tel.: 06181/295-585
Email: baby@hanau.de