Grundstücksauskünfte

Baustelle 01
Zuständigkeiten & Kontaktdaten
Nach dem Umweltinformationsgesetz können Sie jederzeit Auskünfte aus der Altflächendatei der Stadt Hanau erhalten.

Auskünfte aus der Altflächendatei der Stadt Hanau werden auf schriftliche Anfrage erteilt. Bitte senden sie uns dazu den ausgefüllten Antrag an unsere E-Mail Adresse umweltamt@hanau.de. Auch Umweltdaten zu Lärm, Grundwassermessstellen, Naturschutzgebieten u.v.m. können Sie bei uns erfragen.

Wir weisen darauf hin, dass die bei der Stadt Hanau vorliegenden umfangreichen Daten zu Altflächen lediglich als Hinweis auf mögliche Verunreinigungen zu verstehen sind. Die nach dem Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetz zuständige Behörde ist das

Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Umwelt Frankfurt
Dezernat 41.5 / Bodenschutz
Gutleutstraße 114
60327 Frankfurt a.M.
Telefon 069/2714-0

Für rechtsverbindliche Auskünfte zu Fragen der Erkundung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Altlasten wenden Sie sich bitte an die genannte Stelle.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema:
Altflächen / Altlasten in Hanau
Für Bauberatungen, Bauvoranfragen oder Bauakteneinsicht wenden Sie sich bitte an das Bauaufsichtsamt der Stadt Hanau.

Weitere Dienstleistungen finden Sie hier:
Hanau-Digital -Bauaufsichtsamt der Stadt Hanau

Sie können einen Teil Ihrer Bauanträge, Bauvoranfragen und Mitteilungen nach der Hessischen Bauordnung auch online über das Bauportal Hessen einreichen. 

Dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Antrages erforderlichen Bauvorlagen beizufügen. Bitte achten Sie darauf, dass die Anträge und die Bauvorlagen richtig und vollständig sind.

Ob Sie eine Baugenehmigung benötigen, hängt von dem beabsichtigten Vorhaben ab.
Bauantrag online stellen
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.
Weitere informationen und Auskunftanträge finden Sie hier:
Hanau-Digital
In unserem BürgerGIS finden Sie alle rechtskräftigen Bebauugspäne auch zum downloaden.

Auf den folgenden Seiten können Sie sich über die aktuellen Beteiligungsverfahren im Rahmen der Bauleitplanung informieren.
Beteiligungsverfahren

Bei Fragen zur Bebauung die nicht innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, wenden Sie sich bitte an die
Lanschaftsplanung der Stadt Hanau.

Für weitere informationen wenden Sie sich bitte an das Stadtplanungsamt Hanau.
  • Sanierungsgebiete nach § 136 BauGB
  • Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen nach § 165 BauGB
  • Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB
  • Stadtumbaumaßnahmen nach § 171 a BauGB
  • Private Initiativen zur Stadtentwicklung nach § 171 f bzw. dem Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE)
Für Auskünfte zu den Maßnahmen im Rahmen des Besonderen Städtebaurecht wenden Sie sich bitte an das
Stadtplanungsamt Hanau.

Eine Flächenübersicht der Erhaltungssatzung und der Sanierungssatzungen in Hanau finden Sie im BürgerGIS der Stadt Hanau.
Um sich die Flächen anzeigen zu lassen, gehen Sie bitte auf der rechten Seite unter Layerauswahl auf Planen & Bauen / Bauleitplanung / Erhaltungssatzung oder Sanierungssatzungen

Alle Satzunen der Stadt Hanau finden Sie auf der Homepage unter Stadtrecht.

 
Die historisch gewachsenen Kulturlandschaften, Städte und Orte bedeuten für unser Leben und das nachfolgender Generationen Möglichkeiten, sich individuell zu entfalten und sich mit dem Land zu identifizieren. Sie sind ein Stück Heimat.
Dieses kulturelle Erbe, Zeugnis unserer Geschichte, zu bewahren, ist auch Aufgabe des Staates. Artikel 62 der Hessischen Verfassung hat das verankert. Maßgeblich ist dafür in der täglichen Praxis das Hessische Denkmalschutzgesetz.
Diese Verpflichtung des Staates bedeutet auch, dass er gestaltend bei Fragen der Denkmalpflege eingreift. Er wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die ihren historischen Aussagewert zerstören, gerecht. Er hilft Denkmaleigentümern durch Steuererleichterungen und finanzielle Zuwendungen den denkmalpflegerischen Mehraufwand für das Kulturdenkmal zu tragen, und er berät sie bei der fachgerechten Erhaltung.
Das hat in Hessen Tradition. Schon 1902 erließ das Großherzogtum Hessen eines der ersten modernen Denkmalschutzgesetze. Seit 1974 gibt es ein einheitliches Denkmalschutzgesetz für ganz Hessen, das im Wesentlichen in der novellierten Form von 1986 bis heute gilt.
Denkmalschutz Genehmigungsantrag
Denkmalschutzrechtlicher Förderantrag
Kontakt untere Denkmalschutzbehörde

Recherche nach Kulturdenkmälern und Gesamtanlagen:
DenkXweb
Sie haben ein Grundstück veräußert oder erworben?
Der Fachbereich Finanzen und Beteiligungen der Stadt Hanau, Abt. Steuern und Abgaben, wird leider nicht unmittelbar von den Notaren oder vom Amtsgericht (Grundbuchamt) über den Eigentumswechsel informiert sondern in der Regel erst später durch die Bewertungsstelle des Finanzamtes Hanau hierüber in Kenntnis gesetzt.

Die zur Bearbeitung des Eigentumswechsels notwendigen Informationen finden Sie in Ihrem notariellen Vertrag:
Was wurde veräußert? (Beschreibung des Vertragsgegenstandes)
Von wem und an wen wurde veräußert? (Wer ist Käufer, wer ist Verkäufer)
Zu welchem Zeitpunkt wurde veräußert? (Wann fand der Besitzübergang statt)
Die notariellen Verträge enthalten einen entsprechenden Passus, in dem der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten geregelt ist.

Sofern dieser Übergang an den Eintritt von Bedingungen wie z.B. Zahlung des vollständigen Kaufpreises geknüpft ist, teilen Sie bitte mit, wann diese Bedingungen erfüllt wurden.

Grundsteuer
Gemäß § 22 Bewertungsgesetz wird bei einem Eigentumswechsel über die Zurechnung des Grundstücks eine neue Feststellung durch das Finanzamt getroffen. Zeitpunkt dieser sogenannten Zurechnungsfortschreibung ist der Beginn des Kalenderjahres, das auf den Übergang von Nutzen und Lasten folgt.

Das bedeutet, dass der Grundstücksveräußerer hinsichtlich der Grundsteuer im Jahr der Rechtsänderung bis zum 31.12. zahlungspflichtig bleibt und die Steuerpflicht des Grundstückserwerbers erst ab 01.01. des folgenden Jahres beginnt.

Mit dem Formular „Mitteilung Grundstücksverkauf“ haben Sie jedoch die Möglichkeit, die erforderlichen Informationen für eine vorzeitige Umstellung der Grundsteuer-Veranlagung auf den/die Erwerber an die zuvor genannte Dienststelle zu geben.

Abfall-, Abwasser- und Straßenreinigungsgebühren
Die Gebührenpflicht des Erwerbers beginnt mit dem auf den Eigentumsübergang bzw. den Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten folgenden Monat.

Der Veräußerer bleibt bis zum Ende des vorangehenden Monats gebührenpflichtig.

Für die Änderung der Abgabenveranlagung werden keine Bearbeitungsgebühren erhoben.

Weitere informationen finden Sie bei Hanau-Digital.
Für Auskünften zu Erschließuns- und /oder Straßenbeiträge wenden Sie sich bitte an den Kaufmännische Dienste/Verwaltung von
Hanau Infrastruktur Service (HIS).

Die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Hanau können Sie hier einsehen:
Erschließungssatzung
Grundstücksangebote und aktuelle Baugebiete der Stadt Hanau finden Sie auf KIP - dem kommunalen Immobilienportal von Hanau. Mit dem kommunalen Immobilienportal stellt die Stadt Hanau eine Plattform zur Verfügung, in die private und - soweit vorhanden - städtische Immobilienangebote eingestellt werden können. 
Grundstücke und Neubaugebiete

Für weitere informationen wenden Sie sich bitte an das 
Grundstücksmanagement der Stadt Hanau
Beim Regierungspräsidium in Darmstadt (Dezernat I 18 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung) ist der für ganz Hessen zuständige Kampfmittelräumdienst (KMRD) angesiedelt. Neben den Kampfmittelräumungsarbeiten, die vom Land Hessen, Kommunen, Privaten und Bundesbehörden in Auftrag gegeben werden, übernimmt der KMRD folgende Aufgaben:
  • Der KMRD gibt Ihnen Auskunft, ob auf Ihrem Grundstück mit einer Kampfmittelbelastung zu rechnen ist, zum Beispiel, weil sich die Fläche in einem Bombenabwurfgebiet befindet.
  • Senden Sie Ihre schriftliche Anfrage an den unten stehenden Kontakt und fügen bitte einen genauen Lage-, Flur- oder Detailplan bei, auf dem die Grenzen Ihres Grundstücks markiert sind.
Weitere Informationen und Anträge erhalten Sie beim 
Kampfmittelräumdienst (KMRD) des Landes Hessen.
In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte auch zusätzliche Angaben, zu denen z. B. die Flurstücksnummer oder auch Straßenbezeichnungen und Hausnummern gehören.
Wenn Sie z. B. für ein Bauvorhaben oder für Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie einen entsprechenden Auszug aus der Liegenschaftskarte erhalten.
Weitere informationen bekommen sie auf der Seite des
Hessischen Verwaltungsportals.

Im BürgerGIS finden Sie einen Überblick über die Ligenschaftskarten der Stadt Hanau
Bei Fragen zum Naturschutz/Baumschutz, wenden Sie sich bitte an die Untere Naturschutzbehörde. Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Link.
Einfach online erfahren, welche Leitungen wo verlegt sind.
Sie sind Bauherr, Bauunternehmer oder Ingenieurbüro und planen Arbeiten im Erdreich? Dann ist es bereits in der Planungsphase wichtig, die Lage von Versorgungsleitungen genau zu kennen. Nur so können Sie beim Bau Beschädigungen und damit verbundene Unannehmlichkeiten verhindern. Ob es sich dabei um ein öffentliches oder privates Grundstück handelt, spielt keine Rolle. In beiden Fällen benötigen Sie im Vorfeld von Baumaßnahmen eine Leitungsauskunft.
Planauskunftsportal Hanau-Netz
Die Stadt Hanau hat keinen eigenen Flächennutzungsplan, sondern ist Teil des „Regionalverbandes Frankfurt Rhein-Main“.
Der Regionale Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) ist das grobmaschige Planungsinstrument für das ganze Gemeindegebiet. Im Plan wird die Art der Bodennutzung, wie sie sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt, in den Grundzügen darstellt.

Die Karte zum Regionalen Flächennutzungsplan finden Sie hier:
Karte Regionaler Flächennutzungsplan (RegFNP)
Weitere informationen rund um den RegFNP können Sie hier abrufen:
Infos Regionaler Flächennutzungsplan (RegFNP)

Unbedingt beachten:
Klicken Sie bitte mit der rechten Maustaste auf einen der Links.
Wählen Sie Link in neuem Tab öffnen oder Link in neuem Fenster öffnen.
Eine Übersicht der Städtebaufördergebiete der Stadt Hanau können Sie hier im BürgerGis einsehen.
Weitere Informationen zu den Förderprojekten "Sozialer Zusammenhalt" können Sie hier abrufen.
Aufgrund der enthaltenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Vertragspartners sowie personenbezogener Daten dürfen wir Städtebauliche Verträge gemäß § 30 VwVfG jedoch lediglich in begründeten Einzelfällen Dritten zur Verfügung stellen.
 
Um einen – ggf. auch nur auszugsweisen – Auskunftsanspruch geltend machen zu können, müssen Sie ein die schutzwürdigen Belange des Vertragspartners übersteigendes berechtigtes Interesse an einer Veröffentlichung der Vertragsinhalte nachweisen. 

Stadplanungsamt Hanau und Hanau Infrastruktur Service (HIS).
Für Informationen über Umlegungsverfahren wenden Sie sich bitte an das
Amt für Grundstücke und Geoinformation.

Die Vorkaufsrechtssatzungen der Stadt Hanau finden Sie hier.

Die Geltungsbereiche der Vorkaufsrechtssatzungen können Sie auch hier einsehen.
Hinweis:
Über den Ebenenmanager oben links auf der Karten-Seite können Sie das gewünschte Menü anklicken. Bei den Vorkaufsrechtsatzungen wäre das Stadtrecht/Vorkaufsrechtssatzungen.
Eine Flächenübersicht der Veränderungssperren können Sie im BürgerGIS der Stadt Hanau sehen.
Um sich die Flächen anzeigen zu lassen, gehen Sie bitte auf der rechten Seite unter Layerauswahl auf Planen & Bauen / Bauleitplanung / Veränderungssperre

Die Veränderungssperrsatzungen der Stadt Hanau finden Sie hier.

 
Für Überschwemmungsgebiete gibt es zur Selbstauskunft eine neue Anlaufstelle auf dem
Geoportal des Landes Hessens.

Für weitere Fragen, wenden Sie sich bitte an
Hanau Infrastruktur Service (HIS).-Abwasserbeseitigung & Hochwasserschutz

Weitere Infos zum Thema Grundwasser finden Sie hier.