Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
Die Entwürfe der folgenden Bebauungspläne liegen derzeit öffentlich aus:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP Nr. 47 „Freiflächenphotovoltaikanlage Großauheim-Kaserne“
Beteiligungszeitraum: 02.06.2022 bis einschließlich 08.07.2022
Amtliche Bekanntmachung
Die folgenden auszulegenden Planunterlagen stellen wir digital zur Verfügung:
Gutachten
-
3.2 MB
-
5.7 MB
-
3.3 MB
-
4.5 MB
-
1.2 MB
-
757.2 kB
-
1.3 MB
-
6.6 MB
-
4.8 MB
-
3.6 MB
Anlagen zum Durchführungsvertrag
Umweltrelevante Stellungnahmen
Bebauungsplan Nr. 904.3 "Quartiersentwicklung Bautz"
Beteiligungszeitraum: 19.04.2022 bis einschließlich 27.05.2022
Amtliche Bekanntmachung
Die folgenden auszulegenden Planunterlagen stellen wir digital zur Verfügung:
-
1.8 MB
-
1.1 MB
-
1.3 MB
-
1.9 MB
-
4.9 MB
-
4.8 MB
-
5.8 MB
-
1.6 MB
-
5.7 MB
-
389.1 kB
Gutachten
-
3.9 MB
-
53.4 MB
-
5.8 MB
-
45.9 MB
-
28.6 MB
-
3.6 MB
-
3.8 MB
-
4.8 MB
-
72.7 MB
-
7.7 MB
-
4.5 MB
-
122.9 kB
-
1.3 MB
-
631.6 kB
-
10.7 MB
-
14.8 MB
-
8.8 MB
-
13.9 MB
-
4.7 MB
-
1.5 MB
-
10.7 MB
-
19.7 MB
Anlagen Städtebaulicher Vertrag
-
3.3 MB
-
9.2 MB
-
5.1 MB
-
509.4 kB
-
11.2 MB
-
373.5 kB
-
31.5 MB
-
906.9 kB
-
1.3 MB
-
195.8 kB
-
277.7 kB
-
574.3 kB
-
7.8 MB
-
2.1 MB
-
2.0 MB
-
10.8 MB
-
73.0 MB
-
27.7 MB
-
1.4 MB
-
7.8 MB
-
14.9 MB
-
4.9 MB
-
646.6 kB
-
28.7 MB
-
320.6 kB
Stellungnahmen
-
1.9 MB
-
15.4 MB
Alle Unterlagen geben lediglich den aktuellen Verfahrensstand wieder und können sich im weiteren Verfahren noch ändern.
Die verwendeten DIN-Normen können in der Auslegungsstelle (Zimmer 2.23, Technisches Rathaus, Hessen-Homburg-Platz 7, 63452 Hanau) eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt vorgebracht werden. Ihre Stellungnahme können Sie auch per E-Mail an beteiligung@hanau.de schicken. Bitte beachten sie, dass E-Mails z.Z. nur bis zu einer Größe von 10MB empfangen werden können.
Bitte beachten Sie: Ihre Anregung kann nur geprüft werden, wenn Sie Ihren Namen und Ihre Adresse sowie die Bezeichnung des Planverfahrens angeben. Im Rahmen des Datenschutzes werden Ihre Daten durch das Stadtplanungsamt zur weiteren Bearbeitung im Bebauungsplanverfahren und für Beschlussfassungen städtischer Gremien über den Bebauungsplan verwendet.
Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte finden Sie in der folgenden Datenschutzinformation zum Download: